Drucksache - 0503/VI
Die Vorlage mit den Dateikurzbezeichnungen
"vzb258/III", liegt elektronisch nicht vollständig vor. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 15.08.2007 Vorlage zur Beschlussfassung
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 30.08.2007 1. Gegenstand der Vorlage: Erhebung von
Beiträgen nach dem Straßenausbau-beitragsgesetz (StrABG) für die
Investitionsmaßnahme Rhinstraße Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
14.08.2007 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 258/III der BVV zur Beschlussfassung
vorzulegen. 2. Die
BVV möge beschließen: Die Rhinstraße entsprechend BA-Beschluss Nr. 22/III
-Investitionsplanung 2007-2011- vom 30.01.2007 zu bauen und gemäß
Straßenausbaubeitragsgesetz für die umlagefähigen Kosten Beiträge zu erheben.
Gleichzeitig sind entsprechend § 9 Abs. 2 Berliner Straßen-gesetz die
Mehrkosten, die durch die Änderungen der Gehwegüberfahrten entstehen, per
Leistungsbescheid in Rechnung zu stellen. Dagmar Pohle Christian
Gräff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Wirtschaft, Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 07.08.2007 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 258/III A. Gegenstand der Vorlage: Erhebung von Beiträgen nach dem Straßenausbau-beitragsgesetz (StrABG) für
die Investitionsmaßnahme Rhinstraße B. Berichterstatter/in: Bezirksstadtrat Herr Gräff C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt: C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung: Das
Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Beschlussfassung
vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. E. Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) vom
16. März 2006, § 9 Abs. 2 Berliner Straßengesetz (BlnStrG) vom 13. Juli 1999 F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen:
ca. 1.928 T€ G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Tiefbau,
Bürgerdienste und öffentliche
Ordnung
Information über die geplanten Baumaßnahmen in der
Rhinstraße in den Bereichen Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt Marzahn-Hellersdorf plant ab dem IV. Quartal
2007 bis einschließlich 2009 in den o.g. Bereichen der Rhinstraße
Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Diese erstrecken sich auf folgende
Teileinrichtungen:
Diese Ausbaumaßnahmen sind nach dem am 25.03. 2006 in Kraft
getretenem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG vom 16.03.2006-GVBI S.265)
beitragspflichtig. Gemäß § 3 Abs. 3 dieses Gesetzes ist das Land Berlin, hier
vertreten durch das Tiefbauamt Marzahn-Hellersdorf, verpflichtet, die
voraussichtlich Beitragspflichtigen über den Bereich, Art, Umfang und die
geschätzten Kosten vor Beginn der Ausbaumaßnahme zu informieren. Durch die Baumaßnahme soll die
Verbesserung des Zustands der Verkehrsanlage und damit ein positiver Einfluss
auf die Benutzbarkeit erreicht werden. Die Rhinstraße ist eine
Hauptverkehrsstraße entsprechend § 10 Abs. 1 StrABG, da sie neben dem
Anliegerverkehr und innerörtlichen Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen
Durchgangsverkehr dient. Die
Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen voraussichtlich 6.700.000 €. Die sachliche Beitragspflicht
entsteht, wenn nach Abschluss der Arbeiten zur Erfüllung des Bauprogramms der
Aufwand an Hand der tatsächlich entstandenen Kosten feststellbar ist (§ 16 Abs.
2 StrABG). Beiträge werden gemäß § 1 Abs. 1 StrABG von
Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und Inhabern eines dinglichen
Nutzungsrechts erhoben, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der
ausgebauten Verkehrsanlage Vorteile geboten werden. Als Eigentümer der/s berücksichtigungspflichtigen
Grundstücke/s: Grundbuchblatt von Nr.: Flurstück/e: entsteht für Sie aus dem umlagefähigen Aufwand ein
geschätzter Beitrag in Höhe von … €. Die Kosten der Änderungen der
Gehwegüberfahrten sind nicht Bestandteil der Straßenausbaubei-tragserhebung.
Gemäß § 9 Abs. 2 Berliner Straßengesetz (BlnStrG) sind die dafür notwendigen
Aufwendungen vom Anlieger zu tragen. Nach Abschluss der Arbeiten werden
voraussichtlich auf die von Ihnen genutzte/n Gehwegüberfahrt/en Kosten in Höhe
von ca. … €
entfallen, welche in einem gesonderten
Leistungsbescheid bekannt gegeben werden. Möchten Sie eine Stellungnahme abgeben, Einwände oder
Vorschläge vorbringen, haben sie dazu bis zum 17.08.2007 fernmündlich, per
e-Mail, schriftlich oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs die
Gelegenheit. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Planungsunterlagen
zur Ausbaumaßnahme in den Räumlichkeiten des Tiefbauamtes einzusehen. Ich bitte
um eine vorherige Terminabsprache, da eine Information im ausreichenden
sachlichen und fachlichen Rahmen gewährleistet werden soll. Vorsorglich mache ich darauf
aufmerksam, dass es sich hierbei lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes
Informationsschreiben handelt, welches keinen Verwaltungsakt i. S. d. § 35 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.01.2003-BGBl. I S. 102, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 8 des Gesetzes
vom 05.05.2004, BGBl I S. 718) darstellt. Somit ist dieses Schreiben auch nicht
widerspruchsfähig. Die Angaben sind rechtsunverbindlich und beziehen sich auf
die derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht
auszuschließen. Rechtsansprüche können aus diesem Informationsschreiben nicht
hergeleitet werden. Als weitergehende Erläuterung ist diesem Schreiben ein
Informationsblatt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beigelegt, welches
die grundlegendsten Fragen zum Straßenausbaubeitragsgesetz beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Anlage Im Auftrag Informationsblatt
zum Straßenausbaubeitragsgesetz Schmidt Tiefbauamtsleiter
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