Drucksache - 0455/VI
Die
BVV möge beschließen: In die
Geschäftsordnung der BVV Marzahn-Hellersdorf wird aufgenommen: Der
Ausschuss Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden bleibt von der
jährlichen Ferienzeitregelung der Bezirksverordnetenversammlung ausgenommen. Der/die
Vorsitzende des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden
entscheidet, ob nach Maßgabe der Anzahl
und der Dringlichkeit der eingegangenen Schreiben in der für die BVV
festgesetzten Ferienzeit Sitzungen des Ausschusses abzuhalten sind. Der
Ausschuss für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden hat in seiner
Sitzung am 04.09.2007 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig,
den Antrag zu beschließen. |
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