Drucksache - 0319/VI
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 25.04.2007 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 24.05.2007 1. Gegenstand der Vorlage: Berufung
der Mitglieder des Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten des Bezirksamtes
Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die laufende Legislaturperiode 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
24.04.2007 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 85/III der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 18.04.2007 MigrB 2060 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 85/III A. Gegenstand der Vorlage: Berufung der
Mitglieder des Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten des Bezirksamtes
Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die laufende Legislaturperiode B. Berichterstatter/in: Bezirksbürgermeisterin
Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt
folgt der einstimmigen Empfehlung des bisherigen Beirates für
Migrant/-innenangelegenheiten und beschließt die Berufung der Mitglieder für
die laufende Legislaturperiode (Anlage 1). C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt
beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und
umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Auf die in der
Anlage 2 beigefügten Begründung wird verwiesen. E. Rechtsgrundlage: §§ 15, 36 Abs. 2
Buchstabe b, f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bereitstellung von Sitzungsgeldern in
Höhe von 2.400 € (Kapitel 3300, Titel 41201 für 2007, ab 2008 Titel 41210) für
anspruchsberechtigte Mitglieder gemäß Senatsbe-schluss Nr. 5175/94 vom
20.09.1994. G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: Das
Geschlechterverhältnis im Beirat ist 50:50 H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: Fortführung der
Arbeit der Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten im Bezirk. Dagmar
Pohle Anlagen Anlage
1 Geschäftsstelle des Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin Beschluss aus der Sitzung des Beirates am 07.03.2007 Im Ergebnis des durchgeführten Auswahlverfahrens
unter den eingegangenen 23 Bewerbungen wird dem Bezirksamt empfohlen, folgende
15 Bewerberinnen und Bewerber als Mitglieder des Beirates für
Migrant/-innenangelegenheiten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf für die
laufende Legislaturperiode zu berufen. Darunter haben 10 Bewerber/-innen einen
Migrationshintergrund. Die Geschäftsordnung des Beirates (Anlage 2) wurde
entsprechend den neuen Rahmenbedingungen überarbeitet und abgestimmt. Begründung: Am 22.01.2007 rief die Bezirksbürgermeisterin
öffentlich zur Bewerbung von Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks für eine
Berufung als stimmberechtigte Mitglieder des Beirates für
Migrant/-innenangelegenheiten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf auf. Fristgerecht bis zum 12.02.2007 gingen 23 Bewerbungen
ein. Gemäß der Vorgabe des Senatsbeschlusses 5175/94 vom 20.09.1994 zur
zulässigen Zusammensetzung bezirklicher Ausländerbeiräte stehen
Marzahn-Hellersdorf 15 berufene Mitglieder zu. In seiner Sitzung am 07.03.2007 hat der bisherige Beirat
in geheimer Abstimmung eine Präferenzliste aus den eingegangenen Bewerbungen
als Empfehlung zur Berufung durch das Bezirksamt erstellt. Im Auswahlverfahren
wurde die Bereitschaft zur Arbeit in den Arbeitsgruppen des Beirates, die
Qualifikation, die bisherige Mitwirkungsintensität sowie ein ausgeglichen
Verhältnis der Geschlechter berücksichtigt. Alle Bewerber/-innen haben ihre
Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit sowie eine Erklärung zum Datenschutz
abgegeben. Die in der BVV vertretenen demokratischen Parteien
delegierten folgende Vertreter/-innen: Die Linke.PDS: Marina Tischer; SPD:
Günther Krug (Vertretung: Gordon Lemm; / Bündnis 90/Die Grünen: Beate Buchwald;
CDU: Maria Derr und FDP: Viviana Reim. Mitteilung der Geschäftsstelle: Beschlussfassung am 07.03.2007: einstimmig
keine Gegenstimme
keine Enthaltung Elena Marburg Geschäftsführerin Votierung für Mitglieder des Beirates für
Migrant/-innenangelegenheiten 2007 I.
Bewerber/-innen
mit Migrationshintergrund
II.
Bewerber/-innen
ohne Migrationshintergrund
Anlage 2 Geschäftsordnung des Beirates für Migrant/-innenangelegenheiten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin - Überarbeitung März 2007- Der vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf berufene Beirat für
Migrant/-innenangelegenheiten gibt sich im Rahmen des BA-Beschlusses zur Berufung
folgende Geschäftsordnung: Ziele Die Arbeit des Beirates hat als vorrangige Ziele: - der Sichtperspektive
der Migrant/-innen zur Bezirkssituation Gehör zu verschaffen und somit ihre
Partizipation an Entscheidungsprozessen im kommunalen Geschehen zu befördern; -
breitere
Bevölkerungskreise, insbesondere Migrant/-innen und Migrant/-innengruppen an
der Integrationsarbeit zu beteiligen; -
Migrant/-innen
und Migrant/-innengruppen für die Mitarbeit zum Wohle des Gemeinwesens zu
aktivieren; -
alle auf
dem Integrationsgebiet tätigen Kräfte zusammenzuführen, zu bündeln und so für
ihre Wirkung Synergieeffekte zu ermöglichen; -
die
Verständigung zwischen der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung des
Bezirkes zu fördern; -
Fremdenabwehr,
Fremdenhass und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken; -
die
Umsetzung des Integrationskonzeptes für Berlin in Marzahn-Hellersdorf zu
begleiten; Aufgaben 1.
Der
Beirat setzt sich für die Interessen und für die Verwirklichung berechtigter
Forderungen von Migrant/-innen und Migrant/-innengruppen im Bezirk ein; 2.
Der
Beirat kann das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung in allen
Angelegenheiten beraten, die im Bezirk wohnende und arbeitende Migrant/-innen
betreffen; 3.
Der
Beirat kann Vertreter/-innen als Gäste in Sitzungen von Ausschüssen der BVV
sowie in andere Gremien entsenden und Stellungnahmen zu Anfragen des
Bezirksamtes und der BVV abgeben; 4.
Der
Beirat kann über seine Vorsitzende dem Bezirksamt problembezogen Anregungen,
Empfehlungen und Vorschläge unterbreiten; 5.
Der
Beirat ergreift Initiativen und zeigt Maßnahmen auf -
zur
Verbesserung der Lage der Migrant/-innen oder Migrant/-innengruppen; -
zur Förderung
des friedlichen Zusammenlebens und des toleranten, von gegenseitiger Achtung
getragenen Miteinanders von Bürger/-innen mit unterschiedlicher ethnischer
Herkunft im Bezirk und somit zur Verbesserung des bezirklichen
Integrationsklimas ; -
gegen
Erscheinungen von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus im Bezirk; -
zur
Anregung und Pflege eines breiteren Informations- und Erfahrungsaustausches zum Themenkomplex Migration und
Integration unter Beteiligung von Betroffenen; -
zu
eigener Fortbildung. Stellung
des Beirates 1.
Der
Beirat kann sich mit allen Angelegenheiten befassen, die Migrant/-innen im
Bezirk betreffen; 2.
der
Beirat wird durch die Vorsitzende bzw. in ihrem Auftrag durch die
Geschäftsführerin über alle Grundsatzentscheidungen in der Bezirksverwaltung
informiert, welche Migrant/-innen betreffen; 3.
die
Vorsitzende erteilt dem Beirat auf Begehr Auskunft über Entscheidungen des
Bezirksamtes zu migrantenrelevanten Angelegenheiten; 4.
Beschlüsse,
Anregungen und Stellungnahmen des Beirates sind über die Bezirksbürgermeisterin
als Informationsvorlagen dem Bezirksamt vorzulegen; 5.
das
Bezirksamt sichert die materiellen Voraussetzungen für die Arbeit des Beirates; 6.
die
Vorsitzende beantragt gem. § 9 (4) BezVG bei der Vorsteherin der
Bezirksverordnetenversammlung das Anhören namentlich benannter
Beiratsmitglieder als Sachverständige in BVV-Ausschüssen; 7.
die
berufenen Mitglieder haben Einsichtsrecht in Drucksachen und
Beschlussprotokolle der BVV; 8.
zur
Klärung von Sachfragen und zu thematischen Abhandlungen kann der Beirat über
die Geschäftsstelle sachkundige Personen einladen. Auf Begehr des Beirates
ermöglicht das Bezirksamt die Teilnahme zuständiger Vertretern/-innen der
Bezirksverwaltung an der Sitzung des Beirates; 9.
der
Beirat ist zu einer eigenen Öffentlichkeitsarbeit berechtigt. Der Vorsitzenden
und ihren Stellvertreter/-innen ist es vorbehalten, für den Beirat an die
Öffentlichkeit zu treten. Im Auftrag der Vorsitzenden kann dies von der
Geschäftsführerin oder von einem beauftragten Mitglied des Beirates übernommen
werden; 10. öffentliche Erklärungen von
Beiratsmitgliedern in einem sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit des Beirates
ohne Wissen und Auftrag des Beirates haben ausschließlich persönlichen
Charakter und sind zu unterlassen; 11. der Beirat nimmt Stellung zu Fragen,
die ihm vom Bezirksamt als Ganzes oder von einzelnen Bezirksamtsmitgliedern
oder von der BVV und seinen Ausschüssen vorgelegt werden, in einer angemessenen
Frist; 12. der Beirat behandelt unverzüglich
Anträge und Anliegen von Migrant/-innen und Migrant/-innenorganisationen und
nimmt dazu Stellung; 13. über die Arbeit des Beirates ist dem
Bezirksamt ein jährlicher Bericht im Februar des Folgejahres vorzulegen. Geschäftsführung des Beirates Mit der Geschäftsführung des
Beirates wird die Migrationsbeauftragte des Bezirksamtes beauftragt. Die
Geschäftsstelle sichert den reibungslosen Ablauf sowie die Vor- und
Nachbereitung der Sitzungen, regelt die rechtzeitige Zustellung von Einladungen
und Informationen und koordiniert bzw. leistet technisch-organisatorische und
auf ausdrücklichen Wünsch auch inhaltliche Unterstützung für die Arbeit von
Arbeitsgruppen des Beirates. Im Auftrag der Vorsitzenden bzw. ihrer Stellvertretung
kann die Geschäftsführerin den Beirat nach außen vertreten sowie die Leitung
von Sitzungen übernehmen. Die Geschäftsstelle arbeitet der Vorsitzenden und
ihrer Stellvertretung vor der jeweiligen Sitzung die erforderlichen Materialien
zur Tagesordnung zu. Zusammensetzung des Beirates Der Beirat setzt sich zusammen aus: 1.
stimmberechtigten
Mitgliedern: - 15 Einzelpersönlichkeiten, insbesondere
Bürger/-innen mit Migrationshintergrund. Das Verhältnis 50:50 ist bei der
Geschlechterverteilung einzuhalten; - die Vorsitzende des BVV-Ausschusses für
Integration und Migration bzw. ein/e vom vom Ausschuss benannte/r Vertreter/-in; - die Geschäftsführerin des Beirates; - die entsandten Vertreter/innen der in
der BVV vertretenen demokratischen Parteien. Die Vielfalt der Nationalitäten im Bezirk ist bei der
Entscheidung über die Zusammensetzung des Beirates zu berücksichtigen. Den Vorsitz
hat die Bezirksbürgermeisterin inne. Aus den Mitgliedern mit
Migrationshintergrund werden zwei Stellvertreter/-innen mehrheitlich gewählt. 2.
beratenden
Mitgliedern und ständigen Gästen: -
Vertreter/-innen
von den in der bezirklichen Migrationsarbeit engagierten Wohlfahrtsverbände,
Kirchen, sozialen Einrichtungen, Vereine und Initiativen; -
Vertreter/-innen
von Abteilungen des Bezirksamtes, z.B. Jugendförderung, soziale Regeldienste; -
Vertreter/-innen
der SenBildJugSport, Außenstelle Marzahn-Hellersdorf; -
Vertreter/-innen
der Ausschüsse im Bildungsbereich; -
Vertreter/-innen
der bezirklichen Seniorenvertretung; -
Vertreter/-innen
von Wohnungsunternehmen; -
Vertreter/-innen
der Polizei; -
Vertreter/-innen
des AA und JobCenter; -
Vertreter/-innen
des Wirtschaftskreises Marzahn-Hellersdorf; -
weitere
ständige Gäste des Beirates als Einzelpersonen. Berufung/Amtsperiode 1.
Zum
Mitglied des Beirates können unabhängig von ihrer Nationalität Personen berufen
werden, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in
Marzahn-Hellersdorf haben. 2.
Die
Anzahl der berufenen Mitglieder wird auf maximal auf 15 Personen begrenzt,
davon 10 mit Migrationshintergrund. 3.
Vertreter/-innen
von Parteien, Bürgerbewegungen bzw. Einzelpersonen mit fremdenfeindlichen
Positionen und Verhaltensweisen sind von einer Berufung ausdrücklich
ausgeschlossen. 4.
Die
Mitglieder des Beirates werden vom Bezirksamt für die Dauer der Wahlperiode der
BVV berufen. Die Berufung wird der BVV zur Kenntnis gegeben. 5.
Die
berufenen Mitglieder erhalten eine Berufungsurkunde von der Vorsitzenden bzw.
von ihrem Stellvertreter/-in überreicht. Ihnen wird Ehrenamt im Sinne des
Senatsbeschlusses Nr. 5175/94 vom 20.09.1994 zuerkannt, insofern sie nicht im
öffentlichen Dienst beschäftigt sind. VII. Abberufung von Mitgliedern/Verzicht 1.
Das
Bezirksamt kann aus wichtigem Grund, z.B. bei nachhaltiger Störung der
Beiratsarbeit Mitglieder nach ihrer Anhörung abberufen. Die Anhörung kann
schriftlich erfolgen – in diesem Fall ist eine Frist für die Antwort
festzulegen. Bei fehlender Rückmeldung gilt Punkt VII.3. 2.
Eine
Abberufung kann aufgrund anhaltender Untätigkeit erfolgen. Als anhaltende
Untätigkeit werden das unentschuldigte Fehlen bei mehr als drei aufeinander
folgenden Sitzungen sowie die regelmäßig fehlende Bereitschaft zur Mitarbeit in
den inhaltlich orientierten Arbeitsgruppen angesehen. Die Geschäftsstelle
schreibt vorab die betroffenen Mitglieder diesbezüglich an. Bei fehlender
Rückmeldung gilt Punkt VII.3. 3.
Das
Ausscheiden aus persönlichen Gründen (Verzicht) ist der Geschäftsstelle
mitzuteilen. Als Verzicht gilt ebenso eine fehlende Rückmeldung auf die
mitarbeitbezogenen Anschreiben der Geschäftsstelle. 4.
Bei
Ausscheiden von Mitgliedern durch Abberufung oder Verzicht hat unverzüglich
eine Nachberufung aus der Nachrücker/-innenliste zu erfolgen. Für die Besetzung
von Positionen, die eine bestimmte Qualifikation erfordern, kann die
Nachberufung auch außerhalb der Nachrücker/-innenliste erfolgen. VIII. Teilnahme an Sitzungen/Arbeitsverfahren 1.
Der
Beirat für Migrant/-innenangelegenheiten hält mindestens 6 Sitzungen im Jahr
ab. 2.
Jedes
Mitglied ist zur aktiven und gewissenhaften Mitarbeit sowie zur Teilnahme an
den Sitzungen verpflichtet. Bei Verhinderung ist die Geschäftsstelle vorab zu
informieren. 3.
Die
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei
Stimmengleichheit gilt der Beschlussentwurf als abgelehnt. 4.
Zwecks
Zustellung zusammen mit der Einladung sind Entwürfe zur Beschlussfassung,
Arbeitsmaterialien der Arbeitsgruppen sowie Vorschläge zu Änderungen der
Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung der Geschäftsstelle
zuzuleiten, Tischvorlagen sind bei dringlichem Handlungsbedarf zulässig. 5.
Der
Beirat arbeitet nach einem Jahresarbeitsplan, der bei der ersten Sitzung des
jeweiligen Jahres aus den Vorschlägen der Mitglieder mehrheitlich beschlossenen
wird. Vorschläge der ständigen Gäste sind bei der Themenplanung grundsätzlich
aufzugreifen. Für die Gestaltung der Jahresthemen sind die einreichenden
Mitglieder zuständig, ggf. mit Unterstützung der Geschäftsstelle, der
bestehenden ständigen oder ggf. von dafür gebildeten zeitweiligen Arbeitsgruppen. 6.
Die
Tagesordnung von Sitzungen kann aus wichtigem Grund oder aus aktuellem Anlass
verändert bzw. erweitert werden. 7.
Die
Sitzungen des Beirates finden regelmäßig an einem festgelegten Wochentag statt,
mit Ausnahme einer zweimonatigen Sommerpause. Aus außerordentlichem Anlass
können Sondersitzungen außerhalb des Arbeitsrhythmus einberufen werden. 8.
Die
Beiratsmitglieder sind jeweils 10 Tage vor der Sitzung schriftlich unter Angabe
der Tagesordnung über die Geschäftsstelle einzuladen. Der Einladung ist das
Protokoll der vorangegangenen Sitzung beizufügen. Protokolle als Tischvorlagen
am Tag der Sitzung sind zulässig. 9.
Die
Leitung der Sitzungen obliegt der Vorsitzenden bzw. bei Abwesenheit einer/einem
Stellvertreter/-in oder der Geschäftsführerin. 10.
Der
Beirat tagt in der Regel öffentlich. Mit mehrheitlichem Beschluss der
anwesenden Mitglieder kann die Öffentlichkeit von einzelnen Besprechungspunkten
einer Sitzung ausgeschlossen werden. 11.
Das
Rederecht bei öffentlichen Sitzungen wird grundsätzlich auch den ständigen
Gästen eingeräumt. 12.
Mit
einfacher Mehrheit delegiert der Beirat seine Vertreter/-innen als Gäste in
Sitzungen von BVV-Ausschüssen. Die Delegierten sind zur Teilnahme an den
Ausschuss-Sitzungen und zur Berichterstattung vor dem Beirat verpflichtet. IX. Arbeitsgruppen 1.
Zur
Stärkung der inhaltlichen Arbeit bzw. zu aktuellen Sachfragen kann der Beirat
ständige oder zeitweilige Arbeitsgruppen unter der organisatorischen Leitung
eines Mitgliedes (Sprecher/-innen) bilden. Die Arbeitsgruppen stehen
Nichtmitgliedern des Beirates grundsätzlich offen. 2.
Die
Arbeitsgruppen arbeiten selbständig. Ihre Arbeitsergebnisse werden im Protokoll
festgehalten. Der/die AG-Sprecher/-in leitet die Protokolle bzw. Vorschläge aus
den AG-Sitzungen der Geschäftsstelle zu. Die Geschäftsstelle übernimmt den
Verteiler für die Arbeitsgruppen. 3.
Aktionen
der Arbeitsgruppen mit Wirkung nach Außen bedürfen der Zustimmung des Beirates
mittels Beschluss. 4.
Beschlussentwürfe
aus den Arbeitsgruppen sind mindestens 14 Tage vor der jeweiligen
Beiratssitzung der Geschäftsstelle zuzustellen. Dringende Anlässe lassen
Ausnahmen zu, in diesen Fällen sind Tischvorlagen am Tag der Sitzung
ausreichend. X. Inkrafttreten der Geschäftsordnung Diese Geschäftsordnung tritt am Tage der Beschlussfassung
des Bezirksamtes zur Berufung des Beirates in Kraft. Sie ist bis zur
Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung gültig. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin