Drucksache - 1021/V  

 
 
Betreff: Drs. 918/V, JFE-Vorhaltefläche Chemnitzer Straße 131/Gerdastraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale StadtBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Dr. Klett, Uwe 
Drucksache-Art:AusschussantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
03.09.2003 
Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen     
Ausschuss für Haushalt und Grundstücke13.10.2004 Anhörung
11.09.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Grundstücke im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.09.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.06.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    14.06.2006

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.06.06

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1021/V  aus der 25. BVV vom 25.09.2003

 

DS-Nr. 918/V JFE-Vorhaltefläche Chemnitzer Straße 131/ Gerdastraße

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Mit Vorlage Nr. 603/II beschloss das Bezirksamt das ca. 6.000 m² große Areal (JFE-Vorhaltefläche Chemnitzer Straße 131 / Gerdastraße) über die Senatsverwaltung für Finanzen der Bestückung der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG zuzuführen.

Die weitere Vorhaltung der Liegenschaft hätte Bewirtschaftungskosten verursacht und die Erlösbeteiligung durch Vermarktung verhindert, ohne das planungsrechtlicher Zwang (B-Plan, FNP) und die mittelfristige Sicherung von Fachinvestitionen vorlagen. Die finanzielle Notlage des Bezirkes hat unter diesen Aspekten eine klassische Vorhaltung im Finanzvermögen gemäß LHO und GrO nicht zugelassen.

 

Das Bezirksamt wurde nunmehr ersucht, seinen BA-Beschluss aufzuheben und

1. die Vorbehaltsfläche JFE aus dem Liegenschaftsfonds in den Bezirk zurückzuübertragen.

 

bzw. wurde empfohlen

2. beim Senat für diese Fläche die Freistellung von den Straßenreinigungsgebühren zu beantragen

 

ohne die Intentionen der BVV zu kennen, mit denen der BVV-Beschluss herbeigeführt wurde.

 

Die BVV wurde mit Schreiben vom 07.10.2003, 21.11.2003, 02.02.2005 und mehrmaliger Erinnerung im Ältestenrat gebeten, dem Bezirksamt eine Begründung zur Verfügung zu stellen, um eine wohlwollende Prüfung und schnelle Kenntnisnahme der Ergebnisse zu ermöglichen.

 

 

Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen, so dass dem Ersuchen nicht gefolgt werden konnte.

 

 

Dr. Klett               

Bezirksbürgermeister             

 

 
 

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