Drucksache - 1017/V  

 
 
Betreff: Drs. 917/V, Kita-Vorhaltefläche Rastatter Straße 10/Wickenweg 74 (BA-Vorlage Nr. 577/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Dr. Klett, Uwe 
Drucksache-Art:AusschussantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
03.09.2003 
Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen     
Ausschuss für Haushalt und Grundstücke13.10.2004 Entscheidung
11.09.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Grundstücke ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt     
23.10.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.06.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
2. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 14.06.2006

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.06.06

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1017/V aus der 27. BVV vom 23.10.2003

 

DS-Nr- 917/V, Kita-Vorhalteflächen Rastatter Straße 10/ Wickenweg 74 (BA-Vorlage Nr. 577/II)

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Mit Vorlage Nr. 577/II beschloss das Bezirksamt für das ca. 2.800 m² große mit der Erstbestückung an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übergegangene Areal keine Rückauflassung zu beantragen. Die Vorhaltung dieser Liegenschaft hätte Bewirt-schaftungskosten verursacht und die Erlösbeteiligung durch eine Vermarktung verhindert, ohne dass planungsrechtlicher Zwang (B-Plan, FNP) und die mittelfristige Sicherung von Fachinvestitionen vorlagen. Darüber hinaus wäre die Fachnutzung nur über den Rückbau der auf der Liegenschaft befindlichen Wochenendhäuser herstellbar, die indessen hohe Vermarktungschancen boten. Die finanzielle Notlage des Bezirkes habe unter diesen Aspekten eine klassische Vorhaltung im Finanzvermögen gemäß LHO und GrO nicht zugelassen.

 

Das Bezirksamt wurde nunmehr ersucht, seinen BA-Beschluss aufzuheben und

1. die in der DS-Nr. 917/V genannte Fläche als Vorhaltefläche für einen Kita-Standort vozuhalten und

2. diese Fläche dem Bereich Jugend zuzuordnen

 

ohne die Intentionen der BVV zu kennen, mit denen der BVV-Beschluss herbeigeführt wurde.

 

Die BVV wurde mit Schreiben vom 07.10.2003, 21.11.2003, 02.02.2005 und mehrmaliger Erinnerung im Ältestenrat gebeten, dem Bezirksamt eine Begründung zur Verfügung zu stellen, um eine wohlwollende Prüfung und schnelle Kenntnisnahme der Ergebnisse zu ermöglichen.

 

 

Dieser Bitte wurde nicht nachgekommen, so dass dem Ersuchen nicht gefolgt werden konnte.

 

 

Dr. Klett        

Bezirksbürgermeister             

 

 
 

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