Drucksache - 1017/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 14.06.2006 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.06.06 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen
der BVV, DS-Nr. 1017/V aus der 27. BVV vom
23.10.2003 DS-Nr- 917/V, Kita-Vorhalteflächen
Rastatter Straße 10/ Wickenweg 74 (BA-Vorlage Nr. 577/II) 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Mit
Vorlage Nr. 577/II beschloss das Bezirksamt für das ca. 2.800 m² große mit der
Erstbestückung an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übergegangene
Areal keine Rückauflassung zu beantragen. Die Vorhaltung dieser Liegenschaft
hätte Bewirt-schaftungskosten verursacht und die Erlösbeteiligung durch eine
Vermarktung verhindert, ohne dass planungsrechtlicher Zwang (B-Plan, FNP) und
die mittelfristige Sicherung von Fachinvestitionen vorlagen. Darüber hinaus
wäre die Fachnutzung nur über den Rückbau der auf der Liegenschaft befindlichen
Wochenendhäuser herstellbar, die indessen hohe Vermarktungschancen boten. Die
finanzielle Notlage des Bezirkes habe unter diesen Aspekten eine klassische
Vorhaltung im Finanzvermögen gemäß LHO und GrO nicht zugelassen. Das
Bezirksamt wurde nunmehr ersucht, seinen BA-Beschluss aufzuheben und 1.
die in der DS-Nr. 917/V genannte Fläche als Vorhaltefläche für einen
Kita-Standort vozuhalten und 2.
diese Fläche dem Bereich Jugend zuzuordnen ohne
die Intentionen der BVV zu kennen, mit denen der BVV-Beschluss herbeigeführt
wurde. Die
BVV wurde mit Schreiben vom 07.10.2003, 21.11.2003, 02.02.2005 und mehrmaliger
Erinnerung im Ältestenrat gebeten, dem Bezirksamt eine Begründung zur Verfügung
zu stellen, um eine wohlwollende Prüfung und schnelle Kenntnisnahme der
Ergebnisse zu ermöglichen. Dieser
Bitte wurde nicht nachgekommen, so dass dem Ersuchen nicht gefolgt werden
konnte. Dr. Klett Bezirksbürgermeister
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