Drucksache - 0108/VI
Die
BVV möge beschließen: Die von
der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin in der V.
Wahlperiode gefassten und vom Bezirksamt noch nicht erledigten Beschlüsse
behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit und sind deshalb weiter zu verfolgen. Begründung: Angesichts
der veränderten Zusammensetzung der BVV und des Bezirksamtes nach der Neuwahl
im September 2006 ist über den weiteren Umgang mit den Beschlüsse der
Bezirksverordnetenversammlung / V. Wahlperiode zu befinden. |
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Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
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