Drucksache - 2597/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin .10.06 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht zu den Empfehlungen der
BVV, Ds-Nr.2528/V
aus der 58.BVV vom 29.06.06, Ds-Nr.2597/V
aus der 60.BVV vom 28.09.06, Behindertengerechter
Zugang am Südbahnsteig des S-Bhf.
Biesdorf 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Entsprechend der Empfehlung der BVV
hat sich das Bezirksamt mit Schreiben vom 08.05.06 direkt an das
Vorstandsmitglied der Deutschen Bahn AG, Herrn Dr. Wiesheu, mit der Bitte
gewandt, den Südbahnsteig des S-Bhf-Biesdorf behindertengerecht zugänglich zu
machen. Das Antwortschreiben der Deutschen
Bahn AG vom 11.07.06 ist als Anlage 1 beigefügt. Danach ist als einzigste Lösung der
Neubau von 2 Aufzügen an der Fußgängerbrücke realisierbar und
genehmigungsfähig. Ein gemeinsames Gespräch zur Klärung
der Realisierung der Aufzugsvariante fand im Bezirksamt am 09.08.06 statt. Die Niederschrift dieses Gespräches
finden Sie als Anlage 2 beigefügt. Dr. Klett Bezirksbürgermeister Anlage 1 Anlage 2 BALL e.V.
Schloß Biesdorf
10.08.06 Mei Besprechung
zur
Situation “Barrierefreier S-Bahnhof Biesdorf” am 09.08.06
im
Rathaus Hellersdorf
Teilnehmer:
Frau Markmann - DB
Station und Service AG, Regionalbereich Ost
Herr Schuppenies - DB Station und Betrieb AG,
Regionalbereich Ost Frau Rau - AG Natur und Umwelt, Bürgerhaushalt Biesdorf Frau Schütze - dto. Herr Hocker - dto. Herr Iseler - dto. Herr Sonnadara
- dto. Herr Dr. Klett - Bezirksbürgermeister Herr Hoppe -
Behindertenbeauftragter Herr Hoffmann - BzBm 4, Koordinator
Bürgerhaushalt Frau Borchert - Büro
Behindertenbeauftragter Frau Lemke - Schloss Biesdorf,
Bürgerhaushalt Herr Meise - Schloss Biesdorf, Bürgerhaushalt Vorbemerkung: Herr
Dr. Klett hatte die Vertreter der DB Bahn AG und die Bürgerinnen und Bürger der
AG Natur und Umwelt eingeladen. Die Situation des nicht behindertegrechten Zu-
und Abgangs am südlichen Bahnsteig des S-Bahnhof Biesdorf war bei den
Beratungen zum Bürgerhaushalt als wichtigstes Problem im Stadtteil benannt
worden. Am 05.05. und 07.07.06 haben
Vertreter der DB Bahn AG und Bürgern am S-Bahnhof die Situation erörtert. Herr
Dr. Klett eröffnete die Sitzung und teilte mit, dass die Bürger vom Bezirk
forderten, sich nachhaltig für eine Lösung des “barrierefreien Zugangs”
einzusetzen. Er bat Frau Markmann und Herrn Schuppenies um eine Einschätzung zu
technischen und finanziellen Lösungen. Herr
Schuppenies teilte mit, dass das Problem und die Vorschläger und Initiativen
der Bürger bekannt sind. Die DB Bahn
hat ebenfalls verschiedene Vorschläge auf ihre Machbarkeit geprüft: Bau einer Rampe zwischen
S-Bahn-Gleis und Gleis Regionalverkehr: Die
Errichtung einer Rampe wäre die kostengünstigste Lösung, sie ist jedoch
bautechnisch nicht durchführbar. Das Eisenbahnbundesamt als Bahnaufsichtsamt
würde das Vorhaben nicht genehmigen. Bau eines Tunnels unter
dem Bahnübergang als Verbindung zwischen der Oberfeldstrasse Nordteil und
Südteil: Auch
eine Tunnellösung hat wenig Chancen, da die “soziale Sicherheit” nicht
gewährleistet ist. Eine Überwegung ist auch aus Kostengründen vorzuziehen. Schrankenlösung zwischen
S-Bahn-Gleis und Gleis Regionalbahn, Vorschlag Herr Sonnadara: Der
Vorschlag wurde mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt und ist nicht
genehmigungsfähig. Errichtung von zwei
Aufzügen auf dem Nordsteig und Südsteig: Die
Errichtung zweier Aufzüge ist die beste Lösung und würde ca. 1 Mio € kosten. Der
S-Bahnhof Biesdorf hat zurzeit ein Fahrgastaufkommen von ca. 6.400 Personen am
Tag. Um eine Förderung mit Bundesmitteln zu erhalten, ist ein Mindestaufkommen
von 1.000 Personen erforderlich, d.h. Biesdorf übertrifft die Mindestzahl
deutlich. Eine grundsätzliche Förderfähigkeit wäre demnach gegeben. Die
Bahn schätzt die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der Aufzüge auf
jährlich € 10.000. Hinzu kommen noch die Kosten für Beseitigung von evtl.
Vandalismusschäden ca. 2.000 € pro Jahr. Unabdingbare
Voraussetzung für eine Bundesförderung sind der klarer Nachweis der Eigentums-
und Grundstücksverhältnisse für jene Liegenschaften, auf denen der Aufzug
gebaut werden soll. Herr
Schuppenies übergibt einen Lageplan des S-Bahngeländes Biesdorf mit Markierung
der Flächen der Bahn (Anlage). Eigentümer der Gleise und Gleiskörper ist die DB
Netz AG. Zu klären ist, wer Eigentümer der Flurstücke 38 und 39 ist, da der Zu-
und Abgang vom Südbahnsteig dann auf diesen Grundstücken erfolgen muss. Wäre
der Bezirk der Eigentümer, somit das Land Berlin, wäre eine Finanzierung durch
die DB AG nicht möglich. Hier müsste dann das Land Berlin eigenständige
Finanzierungsentscheidungen treffen (Kontakt hierzu - Dr. Kalender, Herr Walk,
Herr Georg Müller). Wegen
der “hohen Priorität” würde Herr Schuppenies das Vorhaben anschieben und beim
Bund noch dieses Jahr anmelden mit folgender Zeitschiene: Jahr
2006: Beginn der Planung Jahr
2007: Grundstückszuordnung, Klärung der
ggf. Misch-Finanzierung, Jahr
2008: Beginn der Baumaßnahmen,
Fertigstellung Durch die
DB Station & Service AG-RB Ost wurde dem Bezirksamt ein
Vereinbarungsentwurf über eine Ordnungspartnerschaft übergeben. Beispiele zu
abgeschlossenen Ordnungspartnerschaften
anderer Kommunen werden nachgereicht. Herr Dr.
Klett steht dieser Anregung sehr offen gegenüber und ist entschlossen unter
Einbeziehung aller relevanter Partner eine solche Ordnungspartnerschaft für
ausgewählte Bahnhöfe in Marzahn-Hellersdorf gemeinsam anzugehen. Herr Dr.
Klett bewertete das Gespräch
zusammenfassend als “guten
Ausblick” für das Anliegen der Biesdorfer Bürger und traf folgende Festlegungen: 1.
die
Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke 38 und 39, am Südbahnsteig
wird das Bezirksamt kurzfristig klären, 2.
nach Feststellung der
Eigentumsverhältnisse wird das Bezirksamt ggf. Kontakt mit der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung zur Finanzierung des zweiten Aufzugsanlage aufnehmen. 3.
Aktivierende Maßnahmen
zur Erhöhung der Attraktivität des Umfeldes des Bahnhofes sollten angedacht
werden hin zu einer mgl. “Gestaltungssatzung” mit allen Anliegern. Weitere Aktivitäten des Bezirks werden erst nach Vorliegen der
o.g. Punkte veranlasst. gez. Meise/Borchert/Hoppe |
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