Drucksache - 0984/V
Sachverhalt: Vorlage liegt elektronisch
nich vollständig vor! Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 15.08.03 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 28.08.03 1.
Gegenstand der Vorlage: Bebauungsplanverfahren
10-15 für das Gelände zwischen Heerstraße, Eschenstraße, Eichhornstraße,
Birkenstraße, Bergedorfer Straße und Chemnitzer Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf,
Ortsteil Kaulsdorf 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 12.08.03
beschlossen, Dr. Schmidt Dr. Niemann Stellvertretende
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Ökologische
Stadtentwicklung Überarbeitete Fassung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Berlin, 06. August 2003 Abteilung Ökologische Stadtentwicklung Stapl 5 Frau
Dreßler Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung - Nr. 613 / II
Mitzeichnung: Dr. Niemann Dr.
Schmidt Bezirksstadtrat für Bezirksstadträtin
für Jugend, Familie Ökologische Stadtentwicklung und
Gesundheit
Anlage I zur Beschlussvorlage Nr. 613/II Begründung zum Bebauungsplan 10-15
Planungsstand März 03 Inhaltsverzeichnis I. Planungsgegenstand Fehler! Textmarke
nicht definiert. 1. Veranlassung und Erforderlichkeit Fehler! Textmarke nicht definiert. 2. Plangebiet Fehler! Textmarke nicht definiert. Bestand.. Fehler! Textmarke nicht
definiert. Planerische Ausgangsposition.. Fehler! Textmarke nicht
definiert. Weitere Planungsabsichten und
Vorhaben.. Fehler! Textmarke nicht
definiert. II. Planungsinhalt...... Fehler! Textmarke
nicht definiert. 1. Entwicklung der Planungsidee Fehler! Textmarke nicht definiert. 2. Intention des Planes.. Fehler! Textmarke nicht definiert. 3. Wesentlicher Planungsinhalt.. Fehler! Textmarke nicht definiert. 3.1. Art der baulichen Nutzung.. Fehler! Textmarke nicht
definiert. 3.2. Maß der baulichen Nutzung.. Fehler! Textmarke nicht
definiert. 3.3. Grünfestsetzungen Fehler! Textmarke nicht
definiert. I.
Planungsgegenstand
1.
Veranlassung
und Erforderlichkeit
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden
sich landeseigene Grundstücke, die ein erhebliches Baulandpotential darstellen.
Diese landeseigenen Flächen wurden dem Liegenschaftsfonds zur Veräußerung
übergeben. Um die Sicherung der erforderlichen Gemeinbedarfsflächen und eine
geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist innerhalb des
Gebietes, in dem sich derzeitig eine Bebauung nach § 34 (1) BauGB beurteilt,
die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Gleichzeitig soll in den
angrenzenden Wohngebieten, in denen derzeitig durch die Nutzung der vorhandenen
Potentiale ein erheblicher Entwicklungsdruck besteht, durch die Festsetzungen
des Bebauungsplanes neben einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die
Umsetzung der übergeordneten Planungen wie des FNP Berlin, des
Landschaftsprogramms und des Entwurfes der Bereichsentwicklungsplanung
gewährleistet werden. 2.
Plangebiet
Das
Plangebiet befindet sich im Ortsteil Kaulsdorf östlich der Chemnitzer Straße
zwischen Heerstraße und Bergedorfer Straße. Es ist ca. 8,1 ha groß. Der
Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Heerstraße,
Eschenstraße Eichhornstraße,
Birkenstraße Bergedorfer
Straße und Chemnitzer
Straße. Bestand
Die
Bebauung entlang der Chemnitzer Straße, einer der Haupterschließungsstraßen im
Bezirk Marzahn-Hellersdorf, ist durch die vorhandene bzw. ehemalige gewerbliche
Nutzung geprägt. Der
dreigeschossige Kopfbau des Gewerbegrundstücks 173/177 ist aus der Bauflucht
der Chemnitzer Straße gerückt und an den Flurstückslinien des Grundstücks
ausgerichtet. Das ehemalige Verwaltungsgebäude des Gewerbestandortes
beherbergte zur Zeit der Bestandsaufnahme einige Dienstleistungsunternehmen.
Flache, eingeschossige Hallenbauten erstrecken sich, nordöstlich an den Kopfbau
anschließend, in die Tiefe des Grundstücks fast bis an die Heerstraße. Nur ein
Teil dieser Hallen wird derzeit gewerblich genutzt. Im nordöstlichen Teil hat
sich ein Baumarkt niedergelassen. Zur Heerstraße hin befindet sich eine weitere
Halle, in der sich ein Kommunikationstechnik-Unternehmen niedergelassen hat.
Weitere Gebäude liegen in der nordöstlichen Ecke des Grundstücks (Heizhaus,
Werkstatt) unmittelbar an der Heerstraße. Die
Tankstelle Chemnitzer Straße 179 wurde in den 90er Jahren errichtet und besetzt
einen städtebaulich wichtigen Punkt gestalterisch unbefriedigend. Zur
Minimierung der Emissionsbelastungen wurden massive Wände zu den östlich
angrenzenden Grundstücken errichtet. Auf dem Grundstück Bergedorfer Straße 59
existiert eine große zusammenhängende, brachgefallene Fläche, die derzeit nur
an der nördlichen Zufahrt als Zwischenlager durch eine Rüstbaufirma genutzt
wird. Auf ihr befinden sich vier baugleiche Leichtbauhallen mit Tonnendach und
weitere eingeschossige, teilweise massive Gebäude und Containerbauten.
Inzwischen breitet sich auf dem vergleichsweise gering versiegelten Grundstück
Ruderalvegetation aus. Die an
gewerbliche Nutzungen grenzenden Flächen des Geltungsbereiches werden durch die
für das Siedlungsgebiet typische Einzelhausbebauung mit Ein- und
Zweifamilienhäusern geprägt. Abseits der
Chemnitzer Straße befinden sich reine Wohngebäude. Gewerbliche Nutzungen in
Wohngebäuden waren durch die Gutachter bei der Bestandsaufnahme nicht
festzustellen. Die Wohngebäude sind vornehmlich ein- und zweigeschossig.
Einzelne Neubauten weisen über einem Vollgeschoss zwei Dachgeschosse auf. Es
dominieren Satteldächer, es treten weiterhin Krüppelwalm- und Flachdächer sowie
vereinzelt Mansarddächer auf. Eine Regel in der Gebäudestellung ist nicht
ersichtlich. Die Gebäude an der Birkenstraße sind mehrheitlich giebelständig,
an allen anderen Straßen wechseln Trauf- und Giebelständigkeit. Seit 1990
wurden neue Wohngebäude in erster und zweiter Baureihe eingeordnet, vorrangig
im Bereich östlich der Waldstraße. Die Einwohnerzahl stieg in diesem Zeitraum
um über 50 %. Wochenendhäuser
und für das Wochenende genutzte Grundstücke wurden nur vereinzelt festgestellt,
diese liegen hauptsächlich im Teilbereich D. Eine extensive Gartennutzung mit
großen Rasenflächen ist die Regel. Im
Plangebiet gibt es keine öffentlichen Grünflächen, d.h. Flächen, die sich im
öffentlichen Besitz befinden und die als Vegetationsfläche der Allgemeinheit
zugänglich und als Grünfläche nutzbar sind. Im
öffentlichen Straßenland der Bergedorfer Straße ist eine junge Alleebepflanzung
aus Linden vorzufinden, in der Birkenstraße besteht eine Birkenallee. In der
Eichhornstraße befinden sich einzelne Birken und weitere Laubbäume; die Flächen
zwischen Fahrbahn und Grundstücken sind als Rasenfläche ausgebildet und
fungieren als Straßengraben (Versickerungsfunktion, Verdunstung...). Die nicht
überbauten Grundstücksflächen weisen je nach Nutzungsart ein unterschiedliches
Maß an Vegetation und Versiegelung auf: -
Die
gewerblichen Flächen auf dem Grundstück Chemnitzer Straße 77/173 sind stark
versiegelt. Lediglich in den Rändern zu den südlich angrenzenden Grundstücken
befinden sich dominierende, großgewachsene Eichenbestände mit Rasenflächen
unter den Kronen. Die Grundstücke Chemnitzer Straße 183/179 sind ebenfalls
stark versiegelt. -
Die
östlich angrenzenden Wohngrundstücke sind gering versiegelt und im Wesentlichen
durch die Rasenflächen geprägt. -
Das
brachgefallene Gewerbegrundstück zwischen Fichtenstraße/Bergedorfer
Straße/Waldstraße ist wiederum stark versiegelt und nur entlang der
Grundstücksgrenzen durch eine Ruderalvegetation und hochwachsende Bäume
gekennzeichnet. -
Auf
den Wohngrundstücken zwischen Waldstraße/Eichhornstraße/Birkenstraße/
Bergedorfer Straße ist ein geringer Versiegelungsgrad anzutreffen. Am
nördlichen Ende der Fichtenstraße befindet sich eine Gruppe von mehreren etwa
10-15 m hohen Eichen. Zwei davon, deren Stammumfang mit je 3,80 m angegeben
wird, sind eingetragene Naturdenkmale (XXIII-7/B und XXIII-8/B). Die Chemnitzer Straße fungiert als Hauptverkehrsstraße. In der Chemnitzer Straße verlaufen mehrere Buslinien, die die Verbindung zur U- und S-Bahn gewährleisten. Die Heerstraße und die Bergedorfer Straße sind Wohnsammelstraßen. Eichhorn- und Birkenstraße sowie Wald- und Fichtenstraße sind Anliegerstraßen. Letztgenannte sind unbefestigt. In der Chemnitzer Straße verläuft in nördliche Richtung ein Radweg. Weitere Radverkehrsanlagen existieren im Plangebiet nicht. Planerische
Ausgangsposition
FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.
Oktober 1998 (ABl. S. 4367), zuletzt geändert am 21. März 2002 (ABl. S. 1260),
stellt die Flächen des Geltungsbereiches zwischen Chemnitzer
Straße/Heerstraße/Waldstraße und Bergedorfer Straße als gemischte Baufläche M2
dar. Damit ist entsprechend den Entwicklungsgrundsätzen des FNP Berlin für
diese Flächen eine gemischte Nutzung unterschiedlicher Funktionen mit mittlerer
Nutzungsdichte und -intensität vorgesehen. Die Flächen zwischen
Waldstraße/Eichhornstraße/Birkenstraße/Berge-dorfer Straße sind als
Wohnbaufläche W4 mit landschaftlicher Prägung dargestellt. Damit ist eine
maximale Geschossflächenzahl von 0,4 beabsichtigt. Unmittelbar nördlich an den
Geltungsbereich ist die KGA Kaulsdorfer Busch als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Kleingartenanlage dargestellt. Das Landschaftsprogramm von Berlin (LAPro) weist den
siedlungsgeprägten Raum des Geltungsbereiches als Bestandteil des
Obstbaumsiedlungsbereiches aus. Damit sind für diesen Bereich typische Gestaltungselemente
und charakteristische Grünstrukturen zu erhalten und zu entwickeln. Der
Obstbaumbestand ist unter Verwendung traditioneller Nutz- und Zierpflanzen in
den Gärten zu erhalten und zu ergänzen. Innerhalb des Geltungsbereiches verläuft ein Grünzug, der
vorhandene und zu entwickelnde Parkanlagen, Kleingärten und auch Grünflächen im
Sinne der Verbesserung der Erholungfunktion und Freiraumnutzung verbindet. Der Entwurf zur Bereichsentwicklungsplanung (BEP) sieht in
Umsetzung der Zielstellung des FNP Berlin folgende Entwicklung vor: -
Schaffung
einer überörtlichen Grünverbindung, die auch als Wegeverbindung dienen soll,
vom Wuhletal nach Osten über Eschelberger Weg, (-Plangebiet-), Heerstraße zum
Kaulsdorfer Busch. -
Wohnbaufläche
mit einer GRZ bis 0,15 für die Flächen östlich der Waldstraße, gemischte
Baufläche westlich der Waldstraße. -
Alleebepflanzung
der Straßen des Plangebietes außer Heerstraße. -
Im
Verkehrskonzept wird die Bergedorfer Straße als Sammelstraße ausgewiesen, eine
Temporeduzierung auf 30 km/h ist in der Heerstraße (östlich der Chemnitzer
Straße) vorgesehen. Der Teil -STEP Wohnen formuliert Leitlinien zur
Wohnungsentwicklung bis 2010: Zur Stärkung gartenbezogenen Wohnens und des selbstgenutzten
Wohneigentums sind kleinteilige Vorhaben der Innenentwicklung in den
Bestandsgebieten (darunter in Kaulsdorf) zu mobilisieren. Das Plangebiet gehört
zu den Baugebieten, bei denen eine Verdichtung in offener Bauweise vorgesehen
ist. Wohnungsbau in größerem Umfang ist im Entwicklungsgebiet Elsterwerdaer
Platz und im Ortskern Mahlsdorf anvisiert. STEP Zentren weist den Bereich Elsterwerdaer Platz als
Stadtteilzentrum sowie die Ortsteilzentren Mahlsdorf-Süd, Mahlsdorf und das
Spreecenter als nahegelegene Versorgungsbereiche des Plangebietes aus.
Nächstgelegenes Hauptzentrum ist Frankfurter Allee (Ringbahn). STEP Ver- und Entsorgung - Wasser/Abwasser: Das Plangebiet
befindet sich in der weiteren Trinkwasser-Schutzzone (III) des Wasserwerks
Kaulsdorf. In der Heerstraße verläuft eine Trinkwasser-Hauptleitung. Das
Plangebiet ist als nichtkanalisiertes Gebiet ausgewiesen. Ein geplanter
Schmutzwasserkanal tangiert an der Heerstraße das Plangebiet. An der Wuhle sind
mehrere Regenwasser-Behandlungsanlagen vorgesehen. Ein Regenwasser-Sammler
liegt in der Chemnitzer Straße. Wärme: Das Plangebiet liegt im Gebiet in offener Bauweise
mit einem hohen Anteil Kohleheizung (bis 30%). Gas: Das Plangebiet gehört zu
den gasversorgten Gebieten. Elektro: Es liegen keine relevanten Aussagen zum
Plangebiet vor. STEP Gewerbe benennt die ”Hauptnutzungsart Gewerbe” für die
Bereiche an der B 1/5 im Ortsteil Mahlsdorf. Es sind Flächen insbesondere für
das verarbeitende Gewerbe, die Distribution und produktionsorientierte
Dienstleister vorzuhalten. Die Sicherung eingestreuter Gewerbestandorte gilt
für drei Einzelstandorte an der B 1/5 im Bereich Alt-Kaulsdorf. Weitere
Planungsabsichten und Vorhaben
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin beabsichtigt,
nicht zuletzt aufgrund der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit von Grundstücken
innerhalb des Plangebietes, an der Heerstraße die Sicherung öffentlicher
Flächen: -
für
eine Kindertagesstätte für 100 Kinder mit einem Flächenbedarf von insgesamt
2000 m². Der
Baumleitplan Hellersdorf (1995) beinhaltet Planungsempfehlungen für die
Bepflanzung öffentlicher Straßenräume und privater Grundstücke. Er versteht
sich als verwaltungsinterne Richtlinie und hat Empfehlungscharakter. Nach
Informationen des Natur- und Grünflächenamtes sind i.d.R. die Straßen für eine
Alleebepflanzung vorgesehen. Als vordringlich wird die Aufwertung und
Bepflanzung der Chemnitzer Straße betrachtet, die auf Grund ihrer
herausgehobenen Netzfunktion besondere gestalterische Beachtung verdient. Die
Bergedorfer Straße wurde bereits nach Baumleitplan über Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen mit Linden bepflanzt. Für die Birkenstraße und weitere kleinere
Anliegerstraßen mit recht gutem Einzelbaumbestand wird die Nachpflanzung und
Ergänzung der Bestände favorisiert. Die Heerstraße zwischen Chemnitzer Straße
und Eichhornstraße ist durch bestehende Einzelbäume und tangierende
Ruderalfluren (vor der Kleingartenanlage) gekennzeichnet. Eine durchgehende
Bepflanzung als Allee mit beidseitigen Baumreihen ist (derzeit) nicht
vorgesehen. II. Planungsinhalt
1.
Entwicklung der
Planungsidee
Im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich landeseigene Flächen von
erheblicher Größe, die ursprünglich gewerblich genutzt wurden und nunmehr seit
mehreren Jahren weitestgehend brachliegen. Die Eigentumsverhältnisse sind in
der Anlage 3 dargestellt. Diese Flächen wurden dem Liegenschaftsfonds zur
Vermarktung übertragen. Da derzeitig nicht der Bedarf an Mischgebietsflächen
besteht und der Bezirk Marzahn-Hellersdorf über andere Flächen für eine
gewerbliche Nutzung in ausreichendem Umfang verfügt, wird mit der Verwertung
der Grundstücke eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung erfolgen, die
unter Berücksichtigung der übergeordneten Planungen und einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung planungsrechtlich zu sichern ist. Dementsprechend
wurde durch das Bezirksamt im Jahre 2001 die EWS Stadtsanierungsgesellschaft
mbH mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes beauftragt (Anlage 2). Es
wurden die Mängel der vorhandenen städtebaulichen Situation analysiert und
Entwicklungspotentiale innerhalb des Geltungsbereiches dargestellt. Daraus
wurden Thesen zum städtebaulichen Leitbild des Planungsgebietes abgeleitet: (1)
Die
sichtbare Entwicklung des Gebietes zum Wohnen als dominierende Funktion
entspricht seinen inneren und äußeren Potenzialen und ist weiterzuführen. Der Siedlungsbereich Kaulsdorf-Süd ist geprägt von sowohl
intensiv genutzten wie mit hohem Freiflächenanteil ausgestatteten
Wohngrundstücken, wobei sich eine Vielzahl davon aus ehemaligen
Wochenendgrundstücken entwickelt hat. Andere Nutzungen blieben eingestreut und
stellen oft Störungen der Struktur des Gebietes dar. Gewerbliche Nutzungen
finden für eine langfristige Entwicklung deutlich bessere Bedingungen an
anderen Standorten im Bezirk (z.B. B 1/5, Entwicklungsmaßnahme Biesdorf-Süd).
In den 90er Jahren setzte eine neue Welle der Errichtung von Wohngebäuden ein.
Die landschaftliche Prägung des Plangebietes konnte bewahrt werden, ist jedoch
bei einer zu starken Verdichtung der Bebauung gefährdet. (2)
Ziel
ist die Anreicherung der Wohnfunktion mit weiteren, das Wohnen ergänzenden und
untergeordneten Nutzungen in einer kleinmaßstäblichen Mischung, vornehmlich an
der Chemnitzer Straße. Entlang der Chemnitzer Straße ist eine gewerbliche Nutzung
in der Mischung mit dem Wohnen anzustreben. Die Erschließungsgunst und die
Mittenlage der Chemnitzer Straße im Siedlungsgebiet Kaulsdorf-Süd sind gute
Ausgangsbedingungen. Eine Konzentration von gewerblichen Nutzungen ist jedoch
weder angestrebt noch als zulässig zu betrachten. Nur eine langfristige, aus
dem direkten Umfeld resultierende Gewerbeentwicklung ist denkbar. In der Nähe
befindliche Standorte der Stadtteilversorgung genießen deutliche Priorität in
der Stadtentwicklung wie von potenziellen Investoren, nicht zuletzt wegen der
anderenorts möglichen und beabsichtigten Konzentrationseffekte. (3)
Ein
wichtiger Vorteil des Plangebiets besteht in der Möglichkeit allmählichen
Wachsens unter der Voraussetzung behutsamer Eingriffe und der Wahrung der
kleinteiligen Struktur und ihrer partiellen Wiederherstellung. Die mit
wenigen Ausnahmen vorzufindende kleinteilige Bebauungs- und Eigentümerstruktur
bietet die Möglichkeit eines schrittweisen, integrierten Weiterbauens des
Siedlungsbereiches. Der Charakter des Plangebietes als landschaftlich geprägter
Raum mit einem erhöhten Grünanteil gegenüber herkömmlichen Siedlungen ist zu
wahren, es ist flächensparend zu bauen und die Versieglung zu beschränken. Die
ÖPNV-Achse Chemnitzer Straße ist durch Zonierungen und Erhöhung der Dichtewerte
zu den Erschließungsachsen und die möglichst direkte Anbindung von
Gemeinbedarfseinrichtungen zu stärken. Blockinnenbereiche sollen nur mäßig, nur
dort, wo eine zweite Baureihe schon entstanden ist (Teilbereiche D und E) und
unter der Maßgabe der Freihaltung zusammenhängender Vegetationsflächen
verdichtet werden. (4) Die entstandene Vielfalt im Privaten ist durch Einheitlichkeit im öffentlichen Raum zu ordnen. Der
öffentliche Raum im Plangebiet besteht ausschließlich aus dem die
Privatgrundstücke umgreifenden Straßenland. Da die vorzufindende
Bebauungsstruktur, die am deutlichsten die Ordnung des Gebietes bestimmt, sich
eher heterogen darstellt, kommt der Gestaltung des öffentlichen Raums eine
wichtige Rolle zu: durch Weiterführung der Alleepflanzungen und die Fortführung
der bestehenden Gestaltparameter (”grüne” Straßenränder) beim Straßenbau. Das
Hauptaugenmerk muss der Aufwertung der Chemnitzer Straße zukommen. Im
Zusammenhang mit der Rekonstruktion der technischen Infrastruktur und des
Straßenprofils ist es notwendig, den Straßenraum auch als gestalterische
Hauptachse von Kaulsdorf-Süd auszubilden. (5) Die Qualifizierung der Potenzialflächen an der Chemnitzer Straße hat Priorität. Deren funktionale und gestalterische Nutzung bzw. Aufwertung bestimmt die zukünftigen Vorhaben und das Profil des Plangebietes. Die
Ausweisung von Feuerwehr- und Kitastandort ist als Maßnahme der Flächensicherung
zu verstehen und eine Bebauung der Gemeinbedarfsflächen im Auftrag der
öffentlichen Hand erst mittel- bis langfristig zu erwarten. Eine
Standortprofilierung ist daher in erster Linie durch die Vorhaben der privaten
Bauherren bzw. durch die Bauleistungen des Bezirks im Straßenraum zu erreichen. Unter
Berücksichtigung der Thesen zum Leitbild wurden 2 Varianten der Bebauung
erarbeitet. Variante 1
sah eine verkehrliche Verbindung zwischen der Waldstraße und Fichtenstraße
parallel zur Bergedorfer Straße vor, so dass die Gemeinbedarfsflächen
unmittelbar an der Heerstraße angeordnet wurden. Die beabsichtigte
Grünverbindung wurde über eine neuanzulegende Privatstraße geführt. Die
vorhandenen Strukturen blieben entlang der Chemnitzer Straße erhalten. Die neu
entstandenen Wohngrundstücke sahen eine Bebauung analog der für das
Siedlungsgebiet typischen Bebauung mit ein- und zweigeschossigen Einzelhäusern
vor. Variante 2
unterscheidet sich im Wesentlichen durch die Führung der zukünftigen
Straßenverkehrsflächen und die Führung des Grünzuges. Variante 2 sieht eine
gradlinige Verlängerung der Waldstraße bis zur Heerstraße vor. Für die Führung
der Grünverbindung wurde ein landeseigenes Grundstück unter Berücksichtigung
des vorhandenen, prägenden Baumbestandes genutzt. Die Gemeinbedarfsflächen
werden durch die Fichtenstraße und die Waldstraße erschlossen. Aufgrund des
günstigeren Flächenzuschnittes konnte die Fläche reduziert werden. Die
Variante 2 stellt unter Berücksichtigung der Erschließung, der Einordnung der
Gemeinbedarfseinrichtung und der Einbindung des vorhandenen prägenden
Baumbestandes in die Grünverbindung die Vorzugsvariante dar. 2. Intention des Planes
Die primäre
Zielstellung des Bebauungsplanes besteht: -
in der
Sicherung qualitativ hochwertiger Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der
angrenzenden städtebaulichen Strukturen; -
in der
Sicherung der Einordnung von Dienstleistungs- und Handelseinrichtungen entlang
der Chemnitzer Straße entsprechend ihrer Funktion als Hauptsammelstraße; -
in der
Sicherung der erforderlichen Gemeinbedarfsflächen; -
in der
Sicherung des übergeordneten Grünzuges unter Berücksichtigung des prägenden
Bestandes und -
in der
Sicherung der erforderlichen Erschließungsflächen. 3. Wesentlicher Planungsinhalt
3.1. Art der baulichen Nutzung
Allgemeines
Wohngebiet
Die mit der
Festsetzung ”Allgemeines Wohngebiet” belegten Flächen dienen vorwiegend dem
Wohnen und den dem Wohnen dienenden versorgenden Funktionen. Im Gegensatz zu
den Voruntersuchungen sollen nunmehr auch die Bauflächen entlang der Chemnitzer
Straße nicht als Mischgebiet festgesetzt werden, sondern als Allgemeines
Wohngebiet. Diese Flächen sollen zwar aufgrund ihrer Lage an der Chemnitzer
Straße, einer der Haupterschließungsstraßen im Ortsteil Kaulsdorf, die
Möglichkeit bieten, hier Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen
einzuordnen, um die regionale Versorgung zu sichern. Es soll jedoch kein
Mischgebietscharakter erzeugt werden, der sich wegen der hier sehr
kleinteiligen Grundstückszuschnitte, die gegenseitige Schutzmaßnahmen erheblich
einschränken, störend auf die angrenzenden Wohngebiete auswirken würde. Einheitlich
entlang der Chemnitzer Straße soll auf den Flächen östlich und westlich der
Chemnitzer Straße in den laufenden B-Plänen XXIII-30 und -30b sowie im B-Plan
10-14 im Gegensatz zum FNP Berlin die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet
erfolgen. Das Bezirksamt wird bei der zuständigen Senatsverwaltung die Änderung
des FNP Berlin beantragen. Ebenfalls
sollen die in den Voruntersuchungen als ”Reine Wohngebiete” vorgesehenen
Flächen als ”Allgemeine Wohngebiete” festgesetzt werden. Die Festsetzung als
”Reines Wohngebiet”, welches eine erhebliche Schutzbedürftigkeit der
Wohnfunktion gegenüber störenden Einflüssen erfordert, ist hier aufgrund der
bestehenden Durchgangsverkehre, insbesondere der Bergedorfer Straße und der
Heerstraße, nicht gerechtfertigt. Gemeinbedarfsfläche
mit der Zweckbestimmung ”Kindertagesstätte”
Der FNP
Berlin weist für das Siedlungsgebiet Mahlsdorf /Kaulsdorf, in dem sich auch der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet, eine gegenüber der ehemals sehr
geringen Bebauung relativ hohes Verdichtungspotential im Sinne des sparsamen
Umgangs mit Grund und Boden aus. So hat sich für dieses Gebiet die
Einwohnerzahl in den letzten 10 Jahren etwa verdoppelt und entsprechend den
Ausweisungen des FNP Berlin ist eine Bevölkerungsentwicklung von derzeitig ca.
40.000 Einwohner auf ca. 60.000 Einwohner langfristig zu erwarten. Aufgrund
der vorhandenen, kleinteiligen Strukturen und der landschaftlichen Prägung der
Gebiete insbesondere durch ihre starke Durchgrünung und unmittelbare Lage an
bedeutenden Landschaftsräumen sind sie entsprechend FNP Berlin zu Wohngebieten
mit einer hohen Wohnqualität zu entwickeln. Diese Wohnqualität ist neben den
städtebaulichen und landschaftlichen Strukturen durch die Sicherung der
erforderlichen Infrastruktur und durch die Gestaltung des Wohnumfeldes zu
erreichen. Für die Wohnqualität kommt es insbesondere für Kindertagesstätten,
Grundschulen und Spielplätze auf eine gute Erreichbarkeit und kurze Wege
innerhalb der Wohngebiete an. Die
langfristige Sicherung der erforderlichen Infrastruktur im Sinne einer
Wohnqualität setzt die Flächensicherung mindestens für die Einrichtungen
voraus, für die ein gesetzlicher Versorgungsanspruch besteht wie u.a. auch bei
Kindertagesstätten. Im Siedlungsgebiet ist entsprechend der übergeordneten
Planung unter Berücksichtigung des Versorgungsanspruches und eines ausgewogenen
Versorgungsnetzes im Sinne der Sicherung einer hohen Wohnqualität ein
Versorgungsgrad von 70 % vorgesehen. Innerhalb
des Einzugsgebietes, welches hier das gesamte statistische Einzugsgebiet 185
(Kaulsdorf – Süd) darstellt, besteht ein rechnerischer Bedarf von derzeitig ca.
353 Kindertagesstättenplätzen (Versorgungsgrad von 70 % der bis unter
10-jährigen Kinder). Dieser Bedarf wird sich aufgrund von Änderungen der
gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Auswirkungen auf den anzusetzenden
Versorgungsgrad voraussichtlich geringfügig verringern. Derzeitig
leben im Einzugsradius 7014 Menschen. Unter Berücksichtigung der mit dem FNP
Berlin bis zum Jahr 2015 prognostizierten Bevölkerungsentwicklung ist hier von
einer Bevölkerungszahl von 9600 auszugehen. Damit ergibt sich der langfristige
Bedarf von 604 Kita-Plätzen im Einzugsgebiet. Im Bestand befindet sich die 55.
Kita in der Ulmenstraße mit 45 Plätzen.
Damit besteht ein Fehlbedarf von 2-3 Einrichtungen. Innerhalb des
Geltungsbereiches soll eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte für
100 Kinder mit einem Flächenbedarf von insgesamt 2.000 m², insbesondere
aufgrund der zentralen Lage, der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln und der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit (landeseigene
Fläche) planungsrechtlich gesichert werden. Weitere
bestehende Bedarfe werden auf landeseigenen Grundstücken außerhalb des
Geltungsbereiches gesichert. Verkehrsflächen
Das der
Bereichsentwicklungsplanung zugrunde liegende Verkehrskonzept wurde im Hinblick
auf die zu erwartende Verdichtung des Siedlungsgebietes erarbeitet.
Dementsprechend werden die Bergedorfer Straße, die Eschenstraße und die
Heerstraße auch langfristig als Sammelstraßen fungieren. Die Chemnitzer Straße
ist eine Haupterschließungsstraße. Die Eichhornstraße, die Birkenstraße und die
Fichtenstraße werden dagegen auch langfristig nur als Anliegerstraßen ihre
Funktion übernehmen. Die Breite dieser öffentlichen Verkehrsflächen ist
ausreichend, um das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Die
Waldstraße in ihrem derzeitigen Bestand erfüllt ihre Erschließungsfunktion für
die derzeitig vorhandene und zukünftige Wohnnutzung und die
Gemeinbedarfsstandorte nicht. Deshalb wird eine gradlinige Verbindung zwischen
der Bergedorfer Straße und der Heerstraße in einer Breite von 15 m unter
Inanspruchnahme landeseigener Flächen planungsrechtlich als öffentliche
Verkehrsfläche gesichert. Diese öffentliche Verkehrsfläche soll als
Anliegerstraße fungieren. Verkehrsfläche
mit besonderer Zweckbestimmung Die
landeseigenen Flurstücke 2752/2, 2751/2 und 2753/101 sowie Teile des
landeseigenen Flurstücks 460 sollen in Umsetzung der in der
Bereichsentwicklungsplanung vorgesehenen überörtlichen Grünverbindung
planungsrechtlich als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg
planungsrechtlich gesichert werden. Damit wird die Grünverbindung hier unter
Berücksichtigung der vorhandenen Grünpotentiale (Naturdenkmale) auf den
öffentlichen wie privaten Grundstücken geführt und eine gefahrlose und schnelle
Erreichbarkeit der Gemeinbedarfseinrichtung ermöglicht. 3.2. Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl Für die
Wohnbauflächen entlang der Chemnitzer Straße soll in Abhängigkeit von der
beabsichtigten Funktion für die regionale Versorgung mit Dienstleistungs- und
Handelseinrichtungen sowie dem Erhalt und Entwicklung nicht störender
Gewerbebetriebe eine Grundflächenzahl GRZ = 0,4 und eine Geschossflächenzahl
GFZ = 0,8 festgesetzt werden. Für die anderen Wohnbauflächen soll unter Berücksichtigung der hier beabsichtigten Entwicklung der baulichen Strukturen entsprechend dem angrenzenden Siedlungsgebiet und dem Erhalt der vorhanden prägenden Durchgrünung im Sinne der Sicherung einer hohen Wohnqualität eine Grundflächenzahl GRZ = 0,2 und eine Geschossflächenzahl GFZ = 0,4 festgesetzt werden. Geschossigkeit Entlang der
Chemnitzer Straße soll eine dreigeschossige Bebauung im Sinne der Entwicklung
einer straßenraumbegleitenden Bebauung und unter Berücksichtigung der
Einordnung hier beabsichtigter versorgender Nutzungen ermöglicht werden. Auf den
anderen Wohnbauflächen soll eine zweigeschossige Bebauung unter
Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Strukturen des Siedlungsgebietes
festgesetzt werden. Bauweise Entlang der
Chemnitzer Straße soll in Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes die offene
Bauweise festgesetzt werden. Für alle
anderen Wohnbauflächen sollen Einzel- und Doppelhäuser mit einer maximalen
Baukörperlänge von 20 m festgesetzt werden. Überbaubare
Grundstücksfläche Die
überbaubaren Grundstücksflächen sollen durch Baugrenzen definiert werden. Im
Sinne der planerischen Zurückhaltung wird auf die Festsetzung von Baulinien
verzichtet und werden durch Baugrenzen nur die wesentlichen Rahmenbedingungen
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung festgesetzt. Im weiteren Verfahren
ist zu prüfen, inwieweit Baugrenzen zur Entwicklung zusammenhängender, nicht
überbaubarer Blockinnenbereiche, die einen wesentlichen Anteil an der
landschaftlichen Prägung des Gebietes leisten können, erforderlich sind. Auf den
Grundstücken Chemnitzer Straße 173/177 steht die derzeitige Bebauung nicht
parallel zur Chemnitzer Straße. Diese Stellung des Baukörpers soll die
zukünftige Baugrenze auf dem Grundstück definieren. Damit erfolgt eine optische
Aufweitung des öffentlichen Straßenraumes in unmittelbarer Nachbarschaft zur
übergeordneten Grünverbindung. Neben der straßenraumbegleitenden Bebauung
stellen diese Aufweitungen des öffentlichen Straßenraumes auf privaten wie
öffentlichen Flächen ein wesentliches Kriterium des Leitbildes zur Entwicklung
der Chemnitzer Straße dar. 3.3. Grünfestsetzungen
Das Gebiet,
in dem sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet, ist wie der
Geltungsbereich selbst durch eine starke Durchgrünung mit einheimischen
Obstbaumgehölzen, sowohl Nutz- als auch Zierhölzern, gekennzeichnet. Diese
Prägung trägt einen erheblichen Anteil am städtebaulichen Charakter des
Gebietes. Der Erhalt und die Weiterentwicklung dieser prägenden Strukturen sind
in Übereinstimmung mit dem Landschaftsprogramm wesentliches Ziel des
Bebauungsplanes. In Umsetzung dieses Zieles ist es erforderlich, die
vorhandenen Bäume weitestgehend zu erhalten und weitere Pflanzungen
vorzunehmen, um den Bestand an Bäumen entsprechend der für den
Obstbaumsiedlungsbereich typischen Pflanzungen zu entwickeln. Mit dem
Bebauungsplan soll aus diesem Grund die Bepflanzung mit mindestens einem
Obstbaum entsprechend der Pflanzliste für je 500 m² Grundstücksfläche regeln.
Bei der Ermittlung der zu pflanzenden Bäume sind die vorhandenen Obstbäume
anzurechnen. Damit soll gewährleistet werden, da sich die Anzahl der zu
pflanzenden Bäume in einem für die Eigentümer zumutbaren Rahmen bewegt. Ein
weiteres städtebauliches Gestaltungselement des Siedlungsgebietes ist der
ortstypische Vorgartenbereich. Er ist von Bebauung frei und gärtnerisch genutzt.
Im Sinne des Erhalts des ortstypischen Vorgartenbereiches sind Garagen,
Stellplätze sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO auf den nicht
überbaubaren Grundstücksflächen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen mit
dem Bebauungsplan auszuschließen. Die
entsprechend dem Entwurf der Bereichsentwicklungsplanung mit dem Bebauungsplan
geplante Grünverbindung soll durch die planungsrechtliche Sicherung einer ca. 5
m breiten Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg auf
landeseigenen Flächen und unter Berücksichtigung des vorhanden, wertvollen
Baumbestandes (Naturdenkmale) umgesetzt werden. Auf den angrenzenden, privaten
Grundstücken sollen nicht überbaubare Grundstücksflächen, die auch von Garagen,
Stellplätzen und Nebenanlagen freizuhalten sind, planungsrechtlich gesichert
werden, um die Qualität der Grünverbindung zu sichern. |
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Büro der Bezirksverordnetenversammlung
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