Drucksache - 2539/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 10.10.2006 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation
zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 2539/V aus der 58. BVV vom 29.06.2006 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Dem Ersuchen der
BVV kann nicht gefolgt werden. Da in den letzten
Jahren sehr geringe Mittel für Investitionsmaßnahmen im Straßenbau
bereitgestellt wurden, konnte im Ortsteil Biesdorf nur der Hatzenporter Weg
erstmalig endgültig hergestellt und im Rahmen der Erschließungsbeitragserhebung
veranlagt werden. Des Weiteren entstanden im ehemaligen Entwicklungsgebiet
Biesdorf Süd auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages zwischen dem
Bauträger und dem Land Berlin neue öffentliche Straßen (Habichtshorst,
Schillerfalterstr.) Da die Unterlagen dem Tiefbauamt erst seit kurzem in
vollständiger Form zur Prüfung vorliegen, kann über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen und deren Höhe keine Angaben gemacht werden. Alle
weiteren Kosten für die Bürger ergeben sich aus dem am 25.03.2006 in Kraft
getretenen Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) die für die Verbesserung,
Erweiterung oder Erneuerung von Verkehrsanlagen entstehen. Eine
generelle Prüfung aller Biesdorfer Straßen hinsichtlich ihrer
Veranlagungsmöglichkeit wurde bisher nicht durchgeführt. Dies ist aus
zeitlichen und personellen Gründen auch in nächster Zeit nicht möglich. Im Vorfeld
erfolgt die rechtzeitige Information und Beteiligung der Bürger. Beides ist
gesetzlich verankert. Für die Erhebungen nach dem Erschließungsbeitragsgesetz
(EBG) sind im § 7 Abs. 7 Berliner Straßengesetz (BlnStrG) und für Erhebungen
nach dem StrABG im § 3 Abs. 3 StrABG entsprechende Festlegungen getroffen worden.
Damit wird eine umfassende Auskunft, auch über die Höhe der entstehenden
Kosten, gewährleistet. |
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