Drucksache - 2534/V  

 
 
Betreff: Abschließen der zum Rückbau/Abriss vorgesehenen Flächen (Stadtteil Hellersdorf Süd) (BA-Vorlage Nr. 1836/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Dr. Klett, Uwe 
Drucksache-Art:Dringlicher AusschussantragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
29.06.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Anhörung
20.09.2006 
110. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Ausschussantrag PDF-Dokument
2. Abschlussbericht PDF-Dokument

Begründung:

BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin                        12..09.06

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am      

 

 

 

 

1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, Drs. 2534/V aus der 58. Sitzung der BVV vom 29.06.2006,

       Abschließen der zum Rückbau/Abriss vorgesehenen Flächen (Stadtteil Hellersdorf Süd)

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: 

 

 

Der Empfehlung kann nur zum Teil gefolgt werden:

Der Rückbau von leergefallenen Infrastruktureinrichtungen im Rahmen der Fördermaßnahme Stadtumbau Ost erfolgt prinzipiell im Landeseigentum vor Übertragung in das Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG. Die Verkehrssicherungspflicht liegt immer beim Eigentümer, hier vertreten durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Abteilung Finanzen, Personal und Verwaltung.

 

Das “Abschließen der … Flächen” im Sinne von verschlossenen Toren zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit obliegt, wie oben genannt, dem Eigentümer. Während der Abrissmaßnahme ist diese Verkehrssicherungspflicht Gegenstand des Vertrages zwischen der Serviceeinheit Hochbau und Abrissunternehmen und wird durch den Auftragnehmer wahrgenommen. Davor und bis zum Wechsel von Besitz, Nutzen und Lasten an den Treuhänder hat die Organisationseinheit Grundvermögen und Allgemeine Verwaltung dafür Sorge zu tragen. Eine Kontrolle der Standorte auf Verkehrssicherheit erfolgt in unregelmäßigen Abständen. Auf Bürgerhinweise wird jedoch umgehend reagiert; dies schließt gleichermaßen die Information des Liegenschaftsfonds ein, wenn die Zuständigkeit bereits dort liegt.

 

Im Sinne von Beendigung der Rückbaumaßnahmen erfolgt das “Abschließen” auf der Grundlage der vertraglichen Bindungen der Serviceeinheit Hochbau mit dem Abrissunternehmen. Im Wesentlichen führen nur ungünstige Witterungsbedingungen und verspätete Aufnahme der Arbeiten wegen zu frühen Brutbeginn von Vögeln auf der Liegenschaft zu Verzögerungen.

 

 

 

Dr. Uwe Klett

Bezirksbürgermeister

 
 

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