Drucksache - 2529/V  

 
 
Betreff: Nutzung von Vorhalteflächen als Spielflächen (Stadtteil Biesdorf) (BA-Vorlage Nr. 1837/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBzStR ÖkStadt
Verfasser:Dr. Niemann, Heinrich 
Drucksache-Art:Dringlicher AusschussantragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
29.06.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Entscheidung
20.09.2006 
110. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Ausschussantrag PDF-Dokument
2. Abschlussbericht PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin      12.09.06

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

 

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV,

                        DS-Nr.2529 aus der 58. Sitzung der BVV vom 29.06.2006

                       

                        Nutzung von Vorhalteflächen als Spielflächen

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: 

 

Neben der Sicherung von Vorhalteflächen für Spielflächen in Bebauungsplänen für Biesdorf wird eine Reihe von Spielplätzen auf öffentlichen Grünflächen gesichert. Viele dieser Flächen sind sofort verfügbar und wurden nicht an den Liegenschaftsfonds abgegeben.

Es handelt sich dabei z.B. um den Garziner Platz, Dramburger Straße/ Wuhle, Walslebener Platz, Wateweg/ Wuhle, Schwabenplatz, S-Bhf. Biesdorf/Erntedankweg.

Diese Flächen könnten bei Bereitstellung der finanziellen Mittel sofort als Spielplätze hergerichtet werden. Sie sind langfristig gesichert und müssen nicht zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Grundstückserwerb bzw. einer Rückübertragung aus dem Liegenschaftsfonds dem Bezirk zur Verfügung gestellt werden. 

 

Im nördlich gelegenen Großsiedlungsbereich von Biesdorf wurde die Realschule an der Wuhlestraße zurück gebaut und die Fläche nicht an den Liegenschaftsfonds abgegeben, da ein Stadtplatz errichtet werden soll. Dafür sind Mittel in Höhe von 400.000 € beantragt. Auch auf dieser Fläche besteht die Möglichkeit langfristig gesicherte Spielflächen einzuordnen.

Eine Kontaktaufnahme mit dem Liegenschaftsfonds war aus diesen Gründen nicht erforderlich, so dass der Empfehlung der BVV diesbezüglich nicht gefolgt werden konnte

 

Eine Beachvolleyballanlage, die den öffentlichen Standards für Pflege und Unterhaltung entspricht kostet ca. 33 T€. Des Weiteren ist die Verträglichkeit mit dem angrenzenden Wohnumfeld bei der Planung einer solchen Anlage zu berücksichtigen.

 

 

 

Dr. Klett                        Dr. Niemann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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