Drucksache - 0975/V
Sachverhalt: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 24.07.03 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 28.08.03 1. Gegenstand der Vorlage: Aufhebung des BA-Beschlusses Nr.652/II und
Neubeschluss zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen
für die erstmalige endgültige Herstellung des Hatzenporter Wegs zwischen Reiler
Straße und Ruwersteig 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
22.07.03 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.694/II der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett S. Simdorn Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wohnen, Anlage
BA-Vorlage 694/II Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 10.07.0318.07.01 Tief 14 -7513 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 694II A. Gegenstand der Vorlage: Aufhebung des BA-Beschlusses Nr.
652/II und Neubeschluss zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die
erstmalige endgültige Herstellung des Hatzenporter Wegs zwischen Reiler Straße
und Ruwersteig B. Berichterstatter: C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt:
1. Der Beschluss Nr.652/II vom 10.06.2003 wird aufgehoben.
2. Auf der Grundlage der Abschlussverfügung vom 10.04.2000 (siehe
Anlage) erfolgt die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige endgültige
Herstellung des Hatzenporter Wegs zwischen
Reiler Straße und Ruwersteig. In
Anlehnung an den Beschluss der BVV Drs. Nr. 787/V findet vor dem Versenden der Erschließungs-
beitragsbescheide eine Bürgerversammlung statt. Auf dieser
erfolgt eine umfassende Information der
Betroffenen. Dabei werden die möglichen Zahlungs-
erleichterungen und Härtefallregelungen erläutert. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV vorzulegen und zu veröffentlichen. D. Begründung: Mit der Unterzeichnung der
Abschlussverfügung am 10.04.2000 (durch Kostenspaltung) ist die
Erschließungsbeitragspflicht entstanden. Die Erhebungsfrist beträgt 4 Jahre.
Danach ist der Anspruch
verjährt.
Die Lage des Hatzenporter Wegs wurde präzisiert. E. Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB),
Erschließungsbeitragsgesetz (EBG), §§ 15, 36 II b, f und Abs. 3 BezVG F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: Einnahmen von ca. 850.000,00 €
einschließlich anteiliger Zinsen innerhalb der nächsten 10 Jahre G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine
Mitzeichnung Svend Simdorn Bezirksstadtrat für Wohnen,
Bauen Dr. Uwe Klett und
Bürgerdienste Bezirksbürgermeister 1 Anlage |
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Anne Nentwich, BVV L
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