Drucksache - 2416/V  

 
 
Betreff: Befristete Zuordnung des Freizeitforums Marzahn (FFM) zum Geschäftsbereich des BzBm bis zum 30.06.2006 (BA-Vorlage Nr. 1677/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Dr. Klett, Uwe 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.04.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                                      05.04.06

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.04.06

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Befristete Zuordnung des Freizeitforum Marzahn (FFM) zum Geschäftsbereich des BzBm bis zum 30.06.06

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 04.04.06 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1677/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

Dr. Klett               

Bezirksbürgermeister             

 

 

Anlage

 

        

 

    

 


BA Marzahn-Hellersdorf                           03.04.06

BzBm 3                        2006

Bearbeiter: Schaaf

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr.1677/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Befristete Zuordnung des Freizeitforum Marzahn (FFM) zum Geschäftsbereich des BzBm bis zum 30.06.06

 

B. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Herr Dr. Klett

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt, dass in Fortsetzung der Zuständig-keit des BzBm aufgrund der BA-Beschlüsse Nrn.1155/II, 1189/II, 1378/II, 1469/II, 1548/II sowie in Abweichung des Beschlusses Nr.1172/II vom 21.12.04 das Freizeitforum Marzahn (FFM) ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung weiterhin befristet bis zum 30.06.06 dem Geschäftsbereich des BzBm zugeordnet wird.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffent-lichen.

 

D. Begründung:                                Die BPU-FFM wurde Anfang März an die SenStadt zur weiteren

                                                      Bearbeitung geleitet. Abschließend bedarf die BPU einer Bestä-tigung des Hauptausschusses des Abghs.

                                                      Bis zum Vorliegen dieser Bestätigung insbesondere in Errei-chung einer Kontinuität zum bis jetzt damit noch nicht abgeschlossenen Vorgang soll die Zuständigkeit in Erwartung einer bis dahin vorliegenden Bestätigung bis zum 30.06.06 weiterhin bei BzBm liegen.

 

 

E. Rechtsgrundlage:      §§ 36 II k, 37 VI BezVG,

                                                      §§ 15, 36 II b, f und III BezVG

                                                      §§ 1 I GO BA Marzahn-Hellersdorf

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine   

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine   

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine   

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine   

 

 

 

 

Dr. Uwe Klett

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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