Drucksache - 2299/V
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Zu Pkt.1: Es liegt
eine generelle Genehmigung der VLB vor. Zu Pkt. 2: Die
genehmigende Behörde ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
gleichzeitig Bauherr. Zu Pkt. 3
und 3a: Bei der
neuen Brücke liegen natürlich nicht die gleichen Konstruktionsmerkmale vor, wie
bei der alten Brücke. Es wird ein neuer Stützenfreier Überbau mit einer
geringeren lichten Stützweite hergestellt. Zu Pkt. 4: Selbstverständlich
liegt eine geprüfte BPU vor. Zu Pkt. 5 Die
Ausführungsplanung wird nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer
erstellt. Vertragsgrundlage mit dem Auftragnehmer sind die der Ausschreibung
beiliegenden Entwurfzeichnungen. Der Bauauftrag wurde am 25.01.2006 an die
Sächsische Bau GmbH erteilt. |
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