Drucksache - 2282/V
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Das
Bezirksamt wird um Auskunft gebeten: 1. Bei wie
vielen Bedarfsgemeinschaften wurde die Angemessenheit des Wohnraums nicht -in zu großen Mietwohnungen, -in zu großen Eigentumswohnungen -in zu großen Eigenheimen mit zu
großem Grundstück? 2. Wie wird
in solchen Fällen mit den betroffenen Bedarfsgemeinschaften verfahren? Gibt es Härtefallregelungen und wenn ja nach
welchen Kriterien? 3. Wie hoch
sind im Schnitt die Unterkunftskosten, die an Bedarfsgemeinschaften im Wohneigentum gezahlt werden? Wie weit
unterscheiden sie sich von den Unterkunfts- Kosten für Mieter? 4. In wie
vielen Fällen werden die Kosten der Unterkunft trotz angemessenem Wohnraum
nicht voll erstattet und warum? 5. Wie wird
mit anstehenden Betriebskostennachzahlungen für das Jahr 2004/2005 verfahren, erhalten ALG
II-Empfänger diese in voller Höhe erstattet? |
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
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Anne Nentwich, BVV L
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