Drucksache - 2224/V  

 
 
Betreff: Zum Grundstück Köpenicker Straße 192-196
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR ÖkStadt
Verfasser:Ollech, LianeNiemann, Heinrich
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.11.2005 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage Frau Ollech PDF-Dokument
2. Antwort nicht vollständig elektronisch PDF-Dokument

1

1.      In wessen Eigentum befindet sich das Grundstück Köpenicker Str. 192-196?


Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co.KG

Am Köllnischen Park 1

10179 Berlin

 

2.      Wurden vom Eigentümer Untermietsverträge geschlossen?

3.      Wenn ja, stimmt es, dass diese zur Unterstellung von Kraftfahrzeugen geschlossen wurden?


Mit Datum vom 17.09.04 wurde eine Baugenehmigung zur Nutzung ehemaliger Werkstätten als Garagen und Lagerräume erteilt. Antragsteller war zwar nicht der Grundstückseigentümer, aber eine Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Antrag auf Nutzung der vorhandenen Gebäude zum Unterstellen privater Fahrzeuge wurde erteilt. In der Bauakte sind keine Mietverträge enthalten. Eventuelle Mietverträge betreffen den privatrechtlichen Bereich und müssen dem Bezirksamt nicht zur Kenntnis gegeben werden.

 

4.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass mit diesem eventuell illegalen Kfz-Reparaturbetrieb die Anwohner/innen der umliegenden Grundstücke massiv durch Lärm belästigt werden, zumal diese Aktivitäten auch am Abend und in der Nacht passieren?

Auf dem Grundstück Köpenicker Str. 192 - 196 sind Garagen für 16 PKW´s und Abstellräume zu privater Nutzung genehmigt. Das Bezirksamt hat von etwaigen Lärmbelästigungen keine Kenntnis - weder das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, noch das Umweltamt.

 

5.      Wie gedenkt das Bezirksamt mit diesem Umstand weiter zu verfahren?

Durch das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt wird eine Besichtigung des Grundstücks stattfinden. Sollte sich entgegen der Baugenehmigung ein illegaler Kfz-Reparaturbetrieb auf dem Grundstück befinden, wird ein entsprechendes Verfahren von Amtswegen eingeleitet.

 

 

Dr. Niemann

 

 
 

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