Drucksache - 2170/V
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 05.10.2005 Vorlage zur Beschlussfassung
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 27.10.05 1. Gegenstand der Vorlage: Über-
und außerplanmäßige Ausgaben im 1. Halbjahr 2005 Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
04.10.05 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1474/II der BVV zur Beschlussfassung
vorzulegen. 2. Die
BVV möge beschließen: Die BVV genehmigt
nachträglich die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das 1.
Halbjahr 2005.
Dr. Klett Bezirksbürgermeister Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin
27.09.2005 Fin 1
9293 2902 Fr. Lutzke Vorlage
für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 1474/II A. Gegenstand der Vorlage: Über- und
außerplanmäßige Ausgaben im 1. Halbjahr 2005 B. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister
Herr Dr. Klett C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt
genehmigt nachträglich die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für
das 1. Halbjahr
2005. C.2 Weiterleitung an die BVV Das Bezirksamt beschließt weiterhin,
diese Vorlage der zugleich Veröffentlichung: BVV zur
Beschlussfassung vorzulegen und umgehend
zu veröffentlichen. D. Begründung:
In der Haushaltsdurchführung 2005 sind Finanzierungs-
notwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan
keine oder keine ausreichenden Ansätze veranschlagt
waren.
§ 37 LHO regelt den Umgang mit über- und außerplan-
mäßigen Ausgaben.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gegenüber dem
Bezirksplan bedürfen der Einwilligung durch das Bezirks-
amt
und sind zur nachträglichen Genehmigung der BVV
vorzulegen.
Mit der Vorlage wird ein titelkonkreter Nachweis aller im 1.
Halbjahr 2005 in Anspruch genommener über- und
außerplanmäßiger Ausgaben erbracht.
E. Rechtsgrundlage: - Artikel 88
Abs.2 Verfassung von Berlin;
- § 12 Abs.2 Nr.1, § 36 Abs.2 b und Abs.3 BezVG;
- AV § 37 Abs.2.2 LHO F. Haushaltsmäßige Veränderungen von
verfügbaren Mitteln in einzelnen Auswirkungen: Kapiteln/Titeln des
Bezirkshaushaltsplanes. G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dr. Uwe
Klett Bezirksbürgermeister Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf Zusammenfassung
der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2005
Ausgleich : E 5950 / 359 03
=
1.181,08 € Bereitstellung
des Rücklagevermögens für die SE Org/IT aus der allgemeinen Rücklage (9770/100
01) aus dem Jahre 1998/99 aufgrund managementbedingter Ergebnisverbesserung
(Schreiben Fin 1 vom 18.02.05 und Antrag Org/IT vom 20.06.05) für die
Mitwirkung bei der Durchführung des Gesundheitstages im Bezirk.
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Entsprechend
den gesetzlichen Regelungen des §§ 30 (2) BZRG und 150 (2) Gewerbeordnung
müssen entsprechende Anteile an die Bundeskasse abgeführt werden. Die Einnahmen
werden im Kapitel 3511 Titel 11153 erzielt. Die Anteile an den Bund sind im
Titel 63107 nachzuweisen. Bisher sind keine Ausgaben angefallen, deshalb ist
der Betrag geschätzt.. Berechtigung
der Ausgabe nach Nr. 2.1. AV § 37 LHO.
Ausgleich A 3721 / 51140 = 126,66 € Ausgaben
für ein Interessenbekundungsverfahren für Kunsthaus Flora zur Veröffentlichung
im Amtsblatt
Ausgleich A 3723 / 51145 = 400,00 € Ausgaben
für die Anschaffung eines Spezialdruckers zum Schutze der Medien
Ausgleich: A 5950 /
89504 = 966.000 € Sondermaßnahmen
der baulichen Unterhaltung entsprechend dem Ergänzungsplan 2005 (Punkt 7.2) u.a. für bautechnische
Brandschutzmaßnahmen an Schulen entsprechend der Auflage BWA und für
die Sanierung an Sanitäranlagen
Ausgleich: A 5950 / 89504 = 137.320,36 € Zur
Schlussfinanzierung aus dem nunmehr abgeschlossenen Gerichtsverfahren zur
Investitionsmaßnahme "Neubau Gymnasium, Maratstraße"
Ausgleich: A 5950 / 89504 =
323.700 € Zur
notwendigen Neubeauftragung der Planungs- und Ausführungsleistungen der
Heizungsanklage zur entgültigen Fertigstellung der Investitionsmaßnahme
"Schule für Geistigbehinderte, Eilenburger Straße"
Ausgleich: A 5950 /
89504
= 160.000 € Zur
Finanzierung von vertraglichen Verpflichtungen aus Vorjahren, im Rahmen der
bestätigten Gesamtfinanzierung
Ausgleich: T / 3300 / 684
06 Zur
Finanzierung des Migrationssozialdienstes ab 01.07.2005 in der Zuständigkeit
der Abteilung WirtSozGes
(BA-Beschluss Nr. 1171 /II)
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
- Grundlage:
Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V) von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen
Aufstockung
der Landesmittel um 1 Million Euro im Rahmen der Basiskorrektur des Hj.
2005
Schreiben SenFin II D - HB 1600-01/2004 vom 11.03.2005
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: A / 3933 /
540 24 Aufwendungsersatz
für die bezirkliche Seniorenvertretung
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung als laufende Leistungen im
Rahmen der kommunalen Aufgabenwahrnehmung nach SGB II.
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
- Grundlage:
Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V) von 17.05.2004
und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich: ohne
Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich:
A / 4011 / 51125 Finanzierung
Kabelanschluss für die Einrichtung Anna Landsberger, Springfuhlhaus, Eastend
lt. Vertrag.
Ausgleich: E 01 / 4020 / 26105 Betreuung
von Berliner Kinder in Brandenburg.
Ausgleich
: 5950 / 89504 Finanzierung
bzw. Herstellung der Betriebsfähigkeit der 17., 29. und 79. Kita. Siehe
auch Antwortschreiben SenFin II D vom 04.04.2005.
Ausgleich:
T / 4042 / 67158 Steigende
Fallzahlen. Deckung ist aus technischen Gründen nicht möglich, durch die
Eingabe des Ergänzungsplanes.
Ausgleich:
ohne / Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich:
ohne / Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich:
ohne / Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich:
ohne / Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich:
ohne / Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich:
ohne / Basiskorrektur Zur
Finanzierung der Ausgaben in Umsetzung des § 264 SGB V - Krankenhilfeleistungen
-
Grundlage: Fortschreibung der Globalsummen 2005 Schreiben SenFin II D1(V)
von 17.05.2004 und
SenFin II D - HB 5200-4/2004 vom 29.09.2004
Ausgleich
: Z / 4044/ 68146 Zugang
erforderlich für die Leistungen nach dem Berliner Pflegegesetz. Der Bedarf
wurde bei der Planaufstellung nicht berücksichtigt.
Ausgleich
:Z / 4044 / 68167 Neuer
Titel, gemäß Schreiben SenGesSozV vom 12.11.2003. Änderung in Folge den neuen
LPflGG (siehe auch 2004).
Ausgleich:
T / 4095 / 67157 Leistungen
der ambulanten Krankenhilfe für einen Fall.
Ausgleich:
ohne Das
Gesundheitswesen ist gemäß Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und
Ordnungsgesetz Nr. 16 (8) in Verbindung mit 16 (3) des Bestattungsgesetzes,
sowie den dazugehörigen AV vom 10.06.2002 verpflichtet für Bestattungen von
Personen aufzukommen deren Angehörige oder Dritte nicht bzw. nicht rechtzeitig
für die Bestattung sorgen.
Ausgleich:
A / 4110/ 52603 Durch
einen Facharzt für Sportmedizin und Chiropraxis sind Zusatzgutachten für Beamte
bei Dienstunfällen, Minderung der Erwerbstätigkeit u.a. Nachuntersuchungen nach
dem Beamtenversorgungsgesetz erforderlich, die durch den AvD Marzahn/
Hellersdorf nicht durchgeführt werden können.
Ausgleich: E / 4211 / 11934 Zwingend
notwendig gewordene Mehrausgaben für Jahreszeitverträge.
Ausgleich:
A / 4212 / 51910 Herstellung
der Einsatzbereitschaft der dem Tiefbauamt zugeordneten Straßenverkehrsbehörde durch
Leasen eines Kraftfahrzeuges.
Der
Haupausschuss hat am 14.04.2005 der Vorlage zum Anti-Schlagloch-Programm 2005 zugestimmt.
Das BA MarzHell erhält 808,5 T€ .
Der dafür erforderliche Ausgleich wird durch die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung sicher gestellt.
Ausgleich: A / 4212 / 51723 Ankauf
diverser Grundstücke (Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz Artikel 1) -
Notarkosten
Ausgleich: I / 5950 / 895 04 Bauvorbereitende
Maßnahmen für: 4212
/ 72591 Neubau
der Zufahrtsbereiche Kaulsdorfer Brücke 4212
/ 72592 Neubau
der Rhinstraße von Landsberger Allee bis Seddiner Straße
Ausgleich: A / 4320 / 519 10
Zur
Finanzierung der Ausgaben für Strom in den Jugendverkehrsschulen. Ein verändertes
Einzugs- bzw.
Abrechnungsverfahren mit dem neuen Vertragpartner "Lichtblick" ab
01.01.2005 und die noch zu realisierende Endabrechnung mit der Bewag führen zu
Mehrausgaben im Hj. 2005.
Die Zulassung außerplanmäßiger Ausgaben ist das technisch bedingte
Verfahren im Zusammenhang mit der Zulassung von Mehrausgaben im Rahmen der
Umsetzung des Ergänzungsplanes 2005 (M 30). Die Durchführung der
Deckungsfähigkeit ist technisch nicht möglich.
Ausgleich: A / 3933 / 671 33 Zur
Finanzierung der Nachzahlungen der Körperschafts- und Gewerbesteuer für die
kommunalen Märkte
lt. Steuerbescheid (Schreiben SenFin I E 31 vom 23.02.2005) zu den
Steuererklärungen 2002
Ausgleich: A / 4320 / 546 02 Aufwendungen
im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III B
Umsetzung des Projektes LHASA
Vorfinanzierung bewilligter EFRE-Mittel, die im Rahmen eines
Erstattungsverfahrens refinanziert werden. Nach Eingang der Einnahmen werden
die zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben zurückgeführt.
Ausgleich Z 4410 68110 120.000 € Rückzahlungen
aus der Entscheidung BVG Beschluss vom 13.3.03 ZweckentfremdungsverbotsVO
Ausgleich: A 4720 51725 55.000 € Ersatz
der Ausstauung mit Mähtechnisch, auf Grund alter Geräte und Ausstattung,
starken Verschleisses und hohen Nutzungsdrucks
Ausgleich:
A 4720 51725
30.000 €
Finanzierung des Bewachungsvertrages für den Schlosspark Biesdorf
Ausgleich : A / 5909 / 517 28 = 5.267,28 € Im
Juli 2003 wurde die ehemalige Bibliothek, Alt Marzahn 55 übernommen. Das
Gebäude wurde 1984/85 auf fremden Boden errichtet. Dem Eigentümer steht dafür
eine monatliche Pacht in Höhe von 438,94 € zu (im Jahr : 5.267,28 €).
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Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
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