Drucksache - 2111/IX  

 
 
Betreff: Zu: Aktueller Zustand der Umgebung des Marzahner Kletterfelsens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzBmin/BzStRin WiFöSGAUmNat
Verfasser:Zivkovic, NadjaZivkovic, Nadja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
11.07.2024 
36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage Wladimir Naumann PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBmin PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Erfolgen die Müllbeseitigung und die Bestreifung durch das Ordnungsamt inzwischen bedarfsgerecht?

 

Ja. Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) bestreift die Umgebung des Kletterfelsens regelmäßig am Wochenende und reagiert außerdem anlassbezogen auf Beschwerden. Im Zeitraum 01. Mai 2024 bis 08. Juli 2024 wurden dem Ordnungsamt 5 ortsbezogene Anliegen vorgetragen. Dies ist deutlich weniger als erwartet. Von einer bedarfsgerechten Bestreifung kann somit ausgegangen werden.

Allerdings kommt es immer wieder in der näheren Umgebung, Schwerpunkt Kemberger Str., zur Ablage von Sperrmüll und Bauabfällen (6 Anliegen im gleichen Zeitraum).

 

Im benannten Bereich erfolgt die Müllbeseitigung nicht durch die BSR, sondern durch das zust. Revier des Straßen- und Grünflächenamtes. Durch das Revier erfolgt eine bedarfsgerechte Müllbeseitigung. Verstärkt nach den Wochenenden ist ein erhöhtes Müllaufkommen feststellbar. Die Beschaffung, das Aufstellen und die Unterhaltung von zusätzlichen Mülleimern verursacht personellen und finanziellen Aufwand. Hierfür fehlen aktuell die entsprechenden finanziellen Ressourcen. Aus der Erfahrung mit anderen Grünanlagen ist ebenfalls feststellbar, dass zusätzliche Mülleimer nicht wirklich die Vermüllung durch Nutzer*innen nachhaltig eindämmen.

 

 

Frage 2: Sind die Schilder mit dem Verbot des Grillens und des Hinterlassens von Müll schon angebracht, und zeigen sie die angestrebte Wirkung?

 

An den Zugängen zu Grünanlagen sind entsprechende Beschilderungen mit Verweis auf das Grünanlagengesetz des Landes Berlin aufgestellt. Das Grünanlagengesetz regelt u.a. das Grillen in Grünanlagen, sowie das Hinterlassen von Müll.

 

Oftmals werden diese Beschilderungen jedoch beklebt oder unkenntlich gemacht. Das Bezirksamt ist bestrebt, regelmäßig die Lesbarkeit der Schilder zu gewährleisten.

 

 

 

 

Nadja Zivkovic

BzBmin/WiFöSGAUmNat

 

 

 
 

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