Drucksache - 2101/IX  

 
 
Betreff: Zu: Umzug des Stadtteilzentrums Biesdorf in den „Pferdestall“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStRin SozBüD
Verfasser:Witt, JulianeWitt, Juliane
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
11.07.2024 
36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStRin SozBüD PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Frage 1: Wann erfolgt der schon mehrfach verschobene Umzug des durch den Ball e.V betriebenen Stadtteilzentrums Biesdorf vom Standort „Gelbe Villa“ (Alt-Biesdorf 15) in den Standort „Pferdestall“ (Neubaugebiet Gut Biesdorf)?

 

Antwort Stadt und Land
Stadt und Land arbeitet intensiv darauf hin, dass das zuletzt kommunizierte Datum, der 01.09.2024 als Übergabetermin an das Stadtteilzentrum eingehalten werden kann.

 

Der Baufortschritt in den vergangenen Monaten wurde zwar durch mehrere unvorhersehbare, ungünstige Faktoren behindert (u.a. Materiallieferprobleme und zugleich Kapazitätsknappheiten bei den ausführenden Firmen). Dennoch ist Stadt und Land mit dem - im Bauablauf priorisierten - zukünftigen Bereich des Stadtteilzentrums innerhalb des ehemaligen Pferdestalls insgesamt gut vorangekommen.

 

Das dreiköpfige Team des Stadtteilzentrums, das der Baustellenbesichtigungs-Einladung auf das ehem. Gut Alt-Biesdorf anlässlich des Tags der Architektur Ende Juni gefolgt ist, konnte sich davon vor Ort überzeugen.

 

Stadt und Land arbeitet ebenfalls unter Hochdruck an einer Lösung für die Fertigstellung der Außenanlagen, die aber voraussichtlich erst im Herbst abgeschlossen sein werden. Unabhängig davon wird rechtzeitig eine verkehrssichere Zuwegung hergestellt, die einen reibungslosen Einzug der Nutzer/innen sowie eine Nutzungsaufnahme zum 01.09. gewährleisten wird.

 

 

 

Frage 2: Ist mit dem Umzug eine nahtlose Nutzung möglich oder eine zeitweise Schließung verbunden?

 

Antwort Ball eV
Aufgrund des Entgegenkommens der BSR kann der Umzug des STZ im laufenden Betrieb ermöglicht werden. In der konkreten Umzugsphase wird mit Sicherheit teilweise improvisiert werden müssen, aber eine temporäre Schließung wird durch den BALL e.V. ausgeschlossen.

 

 

 

Juliane Witt

BzStRin SozBüD

 

 

 
 

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