Drucksache - 2082/IX
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die vom Vergabestopp bei der Neuvergabe des Schulcatering betroffenen Schulen eine Interimslösung für die Essensversorgung sicherzustellen.
Begründung: Im Zuge der Neuvergabe des Schulcatering sind 11 Schulen von einem Vergabestopp betroffen. Die Schulessensversorgung ist damit nach dem 31.07. nicht mehr gewährleistet. Damit an den betroffenen Schulen auch nach den Sommerferien und zum neuen Schuljahr eine Essensversorgung stattfindet, muss das Bezirksamt schnellmöglich geeignete Maßnahmen, wie z.B. eine temporäre und übergangsweise Beauftragung, ergreifen.
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