Drucksache - 2071/IX
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Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, an den Senat von Berlin erneut den Antrag zu stellen, die Grabstelle von Charlotte von Mahlsdorf als Ehrengrabstätte des Landes Berlin anzuerkennen. Dabei ist auch darauf hinzuwirken, dass auf ihrem Grabstein nur noch der Name Charlotte von Mahlsdorf stehen soll. Begründung: Charlotte hat mit ihrem Wirken maßgeblich zur Kultur unseres Bezirkes beigetragen. Ihr gesamtes Lebenswerk kann bis heute im Gründerzeitmuseum Mahlsdorf betrachtet und bestaunt werden. Auch hat sich Charlotte schon zu ihren Lebzeiten für die queere Community stark gemacht – so fanden im Gutsgarten oft Veranstaltungen und Feste lesbischer und schwuler Initiativen der DDR statt. Eine Ehrung dieses Engagements und Wirkens ist lange überfällig.
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