Drucksache - 2063/IX
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird empfohlen, die in unserem Bezirk früher praktizierte, inzwischen jedoch vergessene Regelung wiederzubeleben, die Einbürgerung der zugewanderten Menschen in einem feierlichen Rahmen zu vollziehen.
Begründung:
Die nach dem Zweiten Weltkrieg und der Gründung der Bundesrepublik lange gepflegte, betont unpatriotische Haltung war angesichts der unfaßbaren, im Namen aller Deutschen begangenen Verbrechen nicht nur nachvollziehbar, sondern aus ethischen Gründen geradezu zwingend geboten. Heute, 80 Jahre danach, ist es jedoch legitim, auf die Entwicklung unseres Landes in dieser Zeit stolz zu sein, denn sie wurde von einer Verfassung geprägt, die allen Bürgern, auch den zugewanderten Menschen, Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und soziale Sicherheit garantierte und weiterhin garantiert. Wir haben die negativen Kapitel unserer Geschichte aufgearbeitet und alles dafür getan, daß die nachfolgenden Generationen in einer Erinnerungskultur unter dem Motto „Nie wieder!“ aufwachsen. Es wurde dafür gesorgt, daß diese Erinnerungskultur nicht als etwas von oben Verordnetes empfunden, sondern von einer unerschütterlichen inneren Überzeugung getragen wird. Eine feierliche Zeremonie der Überreichung einer Einbürgerungsurkunde aus der Hand des Bürgermeisters würde von unseren neuen Mitbürgern als Ausdruck unserer Entschlossenheit gewertet, sie nicht nur in die besagte Erinnerungskultur, sondern auch in jeder anderen Beziehung in das gesellschaftliche Leben einzubeziehen.
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