Drucksache - 1957/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.05.06. Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht zur Empfehlung der
BVV, DS-Nr.1957/V aus der 48. BVV vom 25.08.05 Gesundheitsvorsorgliche Ansprüche in Tageseinrichtungen für Kinder 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: zu 1. Durch die Einführung der
Vorsorgeuntersuchungen wurde die staatliche Gesundheitsfürsorge der Kita-Kinder
auf alle Kinder übertragen, aber gleichzeitig privatisiert und in die
Verantwortung der Eltern gelegt. Die U 8 wird mit vier Jahren, die U 9 mit fünf
Jahren durchgeführt. Alle Kinder in Tageseinrichtungen
werden nach Einwilligung der Eltern einmal im Jahr zahnärztlich untersucht. zu 2. Vor Aufnahme in eine
Tageseinrichtung erfolgt bei jedem Kind eine ärztliche Untersuchung, bei der
auch der Impfstatus überprüft wird. Eine Ärztliche Untersuchung des
Kindes erfolgt auch, wenn das Kind durch Krankheit die Kindereinrichtung
zeitweise nicht besuchen konnte. Die ärztlichen Untersuchungen durch den
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sind für die Eltern kostenfrei. zu 3. Der Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst ist zur Unterstützung der Tageseinrichtungen bei der
Früherkennung von Behinderungen und Schädigungen einbezogen. zu 4. In den Tageseinrichtungen wird in
separaten, den Kindern nicht zugänglichen Räumen geraucht. zu 5. Der Entwurf des
Gesundheitsdienstreformgesetzes, welches gegenwärtig noch nicht durch das
Abgeordentenhaus beschlossen wurde, sieht zu der Problematik folgende
Regelungen vor: "§ 8 Gesundheitshilfe (2) Der öffentliche
Gesundheitsdienst nimmt die Aufgaben der Beratung, der psychosozialen
Unterstützung und der Hilfevermittlung insbesondere für folgende Zielgruppen
wahr, soweit sie nicht durch Dritte gewährleistet wird: 1.
für
Säuglinge und Kleinkinder, wenn die Schwangerschaft oder die Geburt regelwidrig
verlaufen ist, sich Besonderheiten in der frühkindlichen Entwicklung zeigen
oder es zum Schutz vor anderweitigen Risiken notwendig ist; hierzu erfolgt
insbesondere eine Kooperation mit Geburtskliniken, Kinder- und Frauenärzten,
Hebammen und Jugendämtern zur Gewährleistung eines effektiven Gesundheits- und Kinderschutzes, 2.
für
Kinder und Jugendliche hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Entwicklung
einschließlich psychischer Störungen und in Fragen der Zahngesundheit im Rahmen
der gesundheitlichen Vorsorge gemäß § 9 Abs. 1 und 2
Kindertagesförderungsgesetz sowie § 55 Abs. 5 Schulgesetz in Kindertagesstätten
und Schulen; hierbei berät der öffentliche Gesundheitsdienst auch die
Sorgeberechtigten, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und
Erzieher, ..." Dr. Klett Dagmar Pohle Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Wirtschaft, Soziales und Gesundheit |
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