Drucksache - 1797/IX  

 
 
Betreff: Zum Raum für Beteiligung II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBezirksbürgermeisterin
Verfasser:Zivkovic, NadjaZivkovic, Nadja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
15.02.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBmin Zivkovic PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Wie und in welcher Form ist das Projekt des „bezirkliches Raumes für Beteiligung“ (BRB) in Marzahn-Hellersdorf bisher angelaufen?

 

Der BRB ist aktuell noch im Aufbau.

Unser Ziel ist es, die Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung in unserem Bezirk umzusetzen – das heißt unter anderem, Beteiligung sowohl für die Bürger:innen als auch für die Verwaltung in Marzahn-Hellersdorf transparenter und zugänglicher zu machen.

Bei uns erhalten Interessierte zukünftig neben Informationen zu bestehenden Netzwerken und Anlaufstellen zum Thema Beteiligung in Marzahn-Hellersdorf auch Unterstützung oder Beratung zu geplanten Vorhaben in Marzahn-Hellersdorf. Außerdem sind wir mit Rat und Tat da, wenn Menschen selbst aktiv werden möchten.

Der Webauftritt ist in Vorbereitung, das Corporate Design (CD), eine physische Anlaufstelle im Bereich der SPK und die Jahresplanung 2024.

 

Frage 2: Welche qualitativen und personellen Einbußen wird es im Angebot des BRB im

Vergleich zur ursprünglichen Konzeptionierung aufgrund der nunmehr erneut gekürzten Zuweisung des Landes geben?

 

Die Bedeutung der bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung als zentrales Element der „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten der räumlichen Stadtentwicklung“ und dem „Umsetzungskonzept für die Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ wurde bereits in den Verhandlungen und der begleitenden öffentlichen sowie parlamentarischen Debatte zur Haushaltsgesetzgebung zum Doppelhaushalt 2024/2025 deutlich.

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung wurde am 09.10.2023 der Beschluss gefasst, die Mittel für die bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung nicht zu kürzen, sondern konstant auf dem Niveau der Vorjahre zu halten. Dies wurde auch im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung für den Doppelhaushalt 2024/2025 angenommen und sollte sowohl den Betrieb als auch die Umsetzung der Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung sichern.

 

Die jährlichen Budgets der Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung i.H.v. 250.000 EUR wurden nun zu Jahresbeginn entgegen der Diskussion im vierten Quartal 2023 um bis zu 20% reduziert. Damit fehlen in den Bezirken bis zu 50.000 EUR in der gegenwärtigen erfolgreichen Umsetzung der Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

Die Konsequenzen dieser Mittelkürzung sind eine deutliche Reduzierung der Leistungsbausteine. Eine erneute Projektplanung für 2024 und die Reduzierung von Personalstunden und Projekten.

 

 

Nadja Zivkovic

BzBmin/WiFöSGAUmNat

 
 

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