Drucksache - 1791/IX  

 
 
Betreff: Zur Vergabe von Mitteln aus dem Integrationsbereich
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBezirksbürgermeisterin
Verfasser:Zivkovic, NadjaZivkovic, Nadja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
15.02.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage (DIE LINKE) PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBm PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Warum hat das Bezirksamt den Beschluss der BVV Drucksache 1476/IX-22 „Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 0522/VI) hier: Verteilung von Integrationsmittel – BVV einbeziehen“ ignoriert?

 

Der ehemalige Integrationsbeauftragte (IntB) beendete seine Tätigkeit im Bezirksamt zum 30.09.2024. Die Neubesetzung der Stelle erfolgte zum 01.11.2024. Somit blieb die Stelle einen Monat unbesetzt, Aufgaben und Anliegen der Beauftragten konnten in dieser Zeit nicht bearbeitet werden – der Rückstau wird sukzessive abgearbeitet.

Die ursprünglich für die reguläre Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration am 01.02.2024 vorgesehene Beratung zur Verteilung der Integrationsmittel konnte auf Grund von Krankheitsausfall der IntB nicht erfolgen und soll in einer Sondersitzung im Februar nachgeholt werden.

Der Integrationsbeirat wurde im Januar 2023 inhaltlich eingebunden und wird darüber hinaus in der Februar-Sitzung dazu beteiligt.

 

Frage 2: Welche Eignungsprüfungen von Trägern, die bisher nicht im Rahmen der Mittel für Migrant*innenselbstorganisation gefördert wurden, wurden durchgeführt?

 

Grundsätzlich gilt: Der Träger muss geeignet bzw. zuwendungswürdig sein für den zu erfüllenden bestimmten Zweck. Er muss gemeinnützig tätig sein und eine handlungsfähige Buchhaltung haben. Für jeden Träger, der eine Förderung aus dem Integrationsbereich bekommt, wird eine Trägerakte geführt, die ständig aktualisiert wird. Diese beinhaltet u.a. Vereinsregisterauszüge, Steuerbescheide, Satzungen, Vollmachen etc. Ebenfalls wurden bei der Prüfung der Träger bisherige Erfahrungen in der Zusammenarbeit/Projektarbeit berücksichtigt, u.a. Projektumsetzung und transparente und korrekte Abrechnung der Maßnahmen.

Die Zuwendungswürdigkeit wurde darüber hinaus dahingehend geprüft, ob die Träger die Kriterien für eine Migrantenselbstorganisation erfüllen. Auch wenn es keine allgemeingültige Definition darüber gibt, was exakt unter Migrantenselbstorganisationen verstanden wird, so sind das u.a. folgende Kriterien:

  • die Ziele und Zwecke ergeben sich wesentlich aus der Lebenssituation und den Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte
  • die Mitglieder bestehen zu einem Großteil aus Personen mit Migrationshintergrund
  • in den internen Strukturen und Prozessen spielen Personen mit Migrationshintergrund eine zentrale und aktive Rolle.

Die neu aufzunehmenden erfüllen die o.g. Voraussetzungen und Kriterien.

Mit dem Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine und der steigenden Anzahlen geflüchteter Menschen aus anderen Regionen der Welt erlebt auch der Bezirk weiteren Zuzug von Menschen, die Unterstützung nach dem Ankommen benötigen. Die neu aufzunehmenden Migrantenorganisationen leisten einen zusätzlichen Beitrag, die Angekommenen zu unterstützen, indem sie Beratungs- und Unterstützungsangebote unterbreiten, Teilhabeoptionen und Partizipationsinteresse der Migrant: innen stärken.

 

 

 

Nadja Zivkovic

BzBmin/WiFöSGAUmNat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin