Drucksache - 1750/IX  

 
 
Betreff: Zu Endstellenladern der BVG im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksbürgermeisterin
Verfasser:Zivkovic, NadjaZivkovic, Nadja
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
15.02.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage Fraktion Bündnis90/Die Grünen PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBmin Zivkovic PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Werden die Endstellanlader für die neue Generation an E-Bussen der BVG am S-Bhf. Marzahn und am S-Bhf. Kaulsdorf pünktlich zum Jahresende 2024 in Betrieb

genommen?

Bezüglich des S-Bhf. Kaulsdorf hat das Bezirksamt keinen aktuellen Planungsstand. Da dieser Ladepunkt vollständig auf BVG-Flächen errichtet wird, liegt die Planung und Umsetzung bei der BVG. Das SGA geht davon aus, dass es beim anvisierten Termin der BVG bleibt.

Beim S-Bhf. Marzahn findet regelmäßig ein Austausch zwischen SGA und BVG statt, nach derzeitigem Stand geht das SGA von einer Fertigstellung nach Planung der BVG aus.

 

Frage 2: Welche Genehmigungen müssen dafür von welcher Abteilung des Bezirksamtes

(Stadtentwicklungsamt und Straßen- & Grünflächenamt) bis zu welchem Zeitpunkt

erstellt werden?

Es muss ein Antrag auf Sondernutzung nach § 11 BerlStrG beim SGA mind. 8-12 Wochen vor Ausführungsbeginn gestellt werden.

Ein Bauantrag beim Stadtentwicklungsamt ist eventuell auch zu stellen; hier ist eine Abstimmung zwischen BVG und dem Stadtentwicklungsamt nötig. Über den Zeitablauf kann das SGA keine Aussage treffen. Weitere Abteilungen und Institutionen müssen ebenfalls in die Planung und Genehmigung einbezogen werden, sofern diese im entsprechenden Planungsgebiet vorhanden sind (z. B. Denkmalschutzbehörde).

 

Das Stadtentwicklungsamt (FB BWA UD / FB Stapl) kann ohne verbindliche Bauvorlagen keine verwertbaren Aussagen treffen - dazu bedarf es einer Darstellung der geplanten baulichen Anlagen.

 

Grundsätzlich gilt:

Gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) unterliegen Anlagen des öffentlichen Verkehrs, einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetriebe, ausgenommen Gebäude, nicht dem Anwendungsbereich der Bauordnung für Berlin.

Auch verfahrensfreie Bauvorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften gemäß § 61 Abs. 5 BauO Bln entsprechen.

Bei den Planungen ist der § 16 Abs. 2 BauO Bln zu beachten. Das heißt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch bauliche Anlagen oder deren Nutzung nicht gefährdet werden dürfen.

 

 

Frage 3: In welcher Form besteht der Austausch zwischen den zuständigen Stellen bei BVG, Senatsverwaltung und Bezirksverwaltung? Bitte die Ergebnisse der konkreten

Treffen benennen.

Zwischen dem SGA und der BVG findet ca. alle 4-6 Wochen eine digitale Abstimmungsrunde statt, bei der je nach Bedarf andere Verwaltungsstellen des Bezirkes oder Senates dazu eingeladen werden.

 

 

4. Wann werden die übrigen Endstellanlader an den niedriger priorisierten Standorten im Bezirk in Betrieb genommen?

Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da hier Planungsstand seitens der BVG noch keine terminliche Tendenz zulässt.

 

 

5. Auf welchen Buslinien im Bezirk werden die neuen elektrischen Busse eingesetzt

werden können, 2024 und Folgejahre?

Dies ist abhängig von der Fertigstellung der Endstellenlader, da eine Versorgung allein durch den Haupt-BVG-Bahnhof Indira-Gandhi-Straße nicht ausreichend gewährleistet ist. Daher kann aktuell noch keine Aussage dazu getroffen werden.

 

 

 

 

 

Nadja Zivkovic

BzBmin/WiFöSGAUmNat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin