Drucksache - 1737/IX  

 
 
Betreff: Zur Durchführung des Winterdienstes in Grünanlagen und auf Rad- und Fußwegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDBzBmin/BzStRin WiFöSGAUmNat
Verfasser:Zivkovic, Nadja 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
15.02.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage AfD PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBmin/BzStRin WiFöSGAUmNat PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Welche gesetzlichen Verpflichtungen bestehen hinsichtlich der Durchführung des Winterdienstes in Grünanlagen und auf Rad- und Fußwegen für das Bezirksamt?

 

Antwort zu Grünanlagen:

Die gesetzliche Grundlage zur Beseitigung von Schnee in Grünanlagen ist im Grünanlagengesetz – GrünanlG geregelt.

Gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GrünanlG besteht keine Verpflichtung Berlins zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen.

Das ist ein freiwilliges Zusatzangebot des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf auf ausgewählten Wegen.

 

Antwort zu Rad- und Fußwegen:

Rechtsgrundlage für den Winterdienst ist das Straßenreinigungsgesetz für Berlin (StrReinG), wo die winterliche Reinigung für Fahrbahnen, Radfahrstreifen, Rad- und Gehwegen sowie alle anderen Flächen, die als öffentliches Straßenland gewidmet sind, geregelt ist. Zuständig ist die BSR, bei Gehwegen ist der jeweilige Anwohner beseitigungspflichtig.

 

 

Frage 2: Übernimmt das Bezirksamt bei wichtigen Wegen auch ohne gesetzliche Grundlage eine Selbstverpflichtung zur Organisation des Winterdienstes?

 

Antwort zu Grünanlagen:

Das SGA führt den Winterdienst auf den unter 1 beschriebenen Wegen in Grünanlagen nicht selbst aus, hat diese Leistung an Firmen vergeben. 

 

Antwort zu Rad- und Fußwegen:

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) übernimmt auf Grundlage der unter Frage 1 genannten Antwort selbst keinen Winterdienst auf öffentlichen Straßen, ist jedoch verpflichtet, der BSR regelmäßig neu gewidmete Straßen oder Straßenbestandteile der BSR zu melden, die dann eine Einstufung  das Straßenreinigungsverzeichnis sowie die Festlegung der Reinigungsklasse für sich selbst veranlassen.

 

 

Frage 3: Gibt es eine Übersicht darüber, welche Wege von dieser Selbstverpflichtung betroffen sind, und wo ist diese einzusehen?

 

Antwort zu Grünanlagen:

Es gibt eine Übersicht, welche Wege von Schnee bereinigt werden. Diese Übersicht kann im SGA nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden.

 

Antwort zu Rad- und Fußwegen:

Gemäß Antwort zu Frage 2 erübrigt sich hier eine Antwort

 

 

Frage 4: Wie wird der Winterdienst für diese Wege durch das Bezirksamt organisiert?

 

Antwort zu Grünanlagen:

Das SGA schreibt die Flächen in 4 Losen an bestimmte Firmen aus. Diese Firmen haben die Beseitigung von Schnee nach den in der Ausschreibung benannten Fristen zu erfüllen. Dabei wird in 2 Arten von Reinigung unterschieden: Hand- und Maschinenreinigung, was von der Oberflächenbeschaffenheit des Weges abhängt.

Die Reviere, die sich ansonsten um die Pflege der Grünanlagen kümmern, kontrollieren die winterliche Reinigung stichpunktartig auf ordnungsgemäße Durchführung.

 

Antwort zu Rad- und Fußwegen:

Gemäß Antwort zu Frage 2 erübrigt sich hier eine Antwort

 

 

 

Nadja Zivkovic

BzBmin/WiFöSGAUmNat

 
 

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