Drucksache - 1435/IX  

 
 
Betreff: Zu: Kombibad – Endlich geht es voran
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStRin Stadt
Verfasser:Wessoly, HeikeWessoly, Heike
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
31.08.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage (CDU Martin, Johannes) PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStRin Stadt PDF-Dokument

Sachverhalt:

Frage 1: Welche Gutachten / Studien sind für den Fortschritt des Bebauungsplanverfahren notwendig?

Infolge der bisherigen Entwicklungen und Abstimmungen zum Bau des Kombibades „Kienberg“ haben sich das Land Berlin und die Berliner Bäderbetriebe (BBB) grundsätzlich zum Neubau des Kombibades bekannt. Als Grundlage der weiteren Planungen wurde durch die BBB eine Machbarkeitsstudie inklusive der Anforderungen an ein Bedarfsprogramm beauftragt. Im Fazit der Machbarkeitsstudie werden zwei Szenarien für das Kombibad „Kienberg“ vorgeschlagen. Nach der Vorlage der Machbarkeitsstudie muss durch das Land Berlin sowie die BBB eine Entscheidung darüber getroffen werden, welches der beiden Szenarien die Grundlage für alle weiteren Planungen sein soll. Weiterhin muss aus der vorgelegten Machbarkeitsstudie ein städtebaulich-architektonisches Flächenlayout für ein Bedarfsprogramm des Kombibades abgeleitet werden. In dem Flächenlayout sind die städtebaulichen und baulichen Einzelheiten des Kombibades darzustellen und abzuleiten. Nach der Vorlage dieses städte-baulich-architektonischen Flächenlayouts im Bezirk Marzahn-Hellersdorf kann der Vorentwurf des Bebauungsplanes 10-118 erarbeitet werden.

Die Erarbeitung des Flächenlayouts durch die BBB und die Übergabe an den Bezirk sind somit die wichtigsten Grundlagen für das weitere Bebauungsplanverfahren 10-118.

 

Weiterhin ist für die Entwicklung des Bebauungsplanes 10-118 „Kombibad“ die Erarbeitung verschiedener Fachgutachten zu den verschiedenen Belangen notwendig, die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 10-118 zu berücksichtigen sind.

Für die Belange des Artenschutzes sowie des Naturschutzes ist die Erarbeitung eines Artenschutzfachbeitrages inklusive Biotop-kartierung notwendig. Weitere Fachgutachten sind voraussichtlich notwendig zu den Belangen der Verkehrserschließung und des Lärmschutzes. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der früh-zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) können gegebenenfalls weitere Fachgut-achten erforderlich werden wie zum Beispiel ein Baugrundgut-achten.

 

Frage 2: Wann wurden diese Gutachten / Studien in Auftrag gegeben?

Im Februar 2023 wurde ein Büro für Landschaftsplanung mit der Erarbeitung des Artenschutzfachbeitrages inklusive Biotop-kartierung beauftragt. Die Ergebnisse werden im Herbst 2023 vorgelegt. Die Beauftragung war möglich, weil der Artenschutzfachbeitrag unabhängig von dem Flächenlayout für das Kombibad „Kienberg“ erarbeitet werden kann.

Für die Beauftragung weiterer Fachgutachten fehlen bislang die fachlichen Voraussetzungen. Es wird geprüft, ob der Analyseteil des Verkehrsgutachtens noch im Jahr 2023 ausgeschrieben werden kann.

 

 

 

 

Frage 3: Wann werden die Ergebnisse erwartet?

Die Frage, wann das Flächenlayout für das Kombibad „Kienberg“ an den Bezirk Marzahn-Hellersdorf übergeben wird, kann gegenwärtig nicht beantwortet werden. Gegebenenfalls können hierzu nähere Angaben nach einem geplanten Gespräch zwischen dem Bezirk und den BBB zum Kombibad-Standort „Kienberg“ erfolgen.

 

 

Heike Wessoly

BzStRin Stadt

 

 

 
 

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