Drucksache - 1381/IX
Frage 1: Wie bewertet das Bezirksamt die kulturelle Bedeutung der Parkbühne Biesdorf für den Bezirk und für die Stadt Berlin?Die Biesdorfer Parkbühne im Schlosspark Biesdorf ist wichtiger Bestandteil der kulturellen Landschaft im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und überregional für das Land Berlin. Besuchende aus den verschiedenen Bezirken sowie Brandenburg, aus der Schweiz und Frankreich kommen zu Konzerten, künstlerischen Projekten und Open-Air-Kinoveranstaltungen. Der Bereich dezentrale Kulturarbeit unterstützt die Freilichtbühne mit Fördermitteln.
Frage 2: Warum wurde der BVV-Beschluss DS 0613/IX vom 15.12.2022 nicht umgesetzt, wodurch dem Betreiber der Biesdorfer Parkbühne an der Kreuzung Alt-Biesdorf / Blumberger Damm an der Mauer bzw. dem Zaun eine großflächige Werbung ermöglichen werden sollte?Der Betreiber der Biesdorfer Parkbühne muss dafür einen Antrag beim Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz, Untere Denkmalschutzbehörde, und einen Antrag nach § 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) beim Straßen- und Grünflächenamt (SGA) stellen. Beide Anträge liegen noch nicht vor.
Nadja Zivkovic BzBmin/WiFöSGAUmNat |
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