Drucksache - 1890/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 16.05.2006 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 01.06.2006 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht zur Empfehlung der
BVV, DS-Nr. 1890/V aus der 47. BVV vom 23.06.05 Suchtprävention als Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Der Empfehlung der BVV konnte gefolgt werden. Die
Suchtprävention ist grundlegender, integraler Bestandteil der Arbeit in allen
kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen und aller zuwendungsfinanzierten
Projekte freier Träger. Hierbei
gibt es unterschiedliche konzeptionelle Ansätze in den Einrichtungen. Als
Beispiel sei hier die zuwendungsfinanzierte Jugendfreizeiteinrichtung des pad
e.V. in Mahlsdorf genannt, die die Suchtprävention konzeptionell explizit in
den Vordergrund ihrer pädagogischen Arbeit gestellt hat. Auch
für das Haushaltsjahr 2007 wird sich an der Anerkennung der Suchtprävention als
Aufgabe des Kinder- und Jugendgesetzes und der grundlegenden Ausrichtung der
suchtpräventiven Arbeit in den kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen und der
zuwendungsfinanzierten Projekte freier Träger
nichts ändern. Dr. Schmidt Dr.
Mannuela Schmidt Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Jugend und
Familie |
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