Drucksache - 1890/V  

 
 
Betreff: Suchtprävention als Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Gesundheit, Soziales und SeniorinnenBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:AusschussantragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
23.03.2005 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Hauptausschuss Anhörung
14.04.2005 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Anhörung
12.05.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Anhörung
09.06.2005 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.06.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
24.05.2006    104. Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag PDF-Dokument
2. überarbeiteter Ausschussantrag PDF-Dokument
3. Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument
4. Bericht auf Empfehlung der BVV PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    16.05.2006

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 01.06.2006

 

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, DS-Nr. 1890/V aus der 47. BVV vom 23.06.05

                        Suchtprävention als Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

 

Der Empfehlung der BVV konnte gefolgt werden.

 

Die Suchtprävention für Kinder und Jugendliche war immer und ist eine wesentliche Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Die Suchtprävention ist grundlegender, integraler Bestandteil der Arbeit in allen kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen und aller zuwendungsfinanzierten Projekte freier Träger.

Hierbei gibt es unterschiedliche konzeptionelle Ansätze in den Einrichtungen.

Als Beispiel sei hier die zuwendungsfinanzierte Jugendfreizeiteinrichtung des pad e.V. in Mahlsdorf genannt, die die Suchtprävention konzeptionell explizit in den Vordergrund ihrer pädagogischen Arbeit gestellt hat.

Auch für das Haushaltsjahr 2007 wird sich an der Anerkennung der Suchtprävention als Aufgabe des Kinder- und Jugendgesetzes und der grundlegenden Ausrichtung der suchtpräventiven Arbeit in den kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen und der zuwendungsfinanzierten Projekte freier Träger  nichts ändern.

 

 

 

 

 

 

Dr. Schmidt                        Dr. Mannuela Schmidt

Stellv. Bezirksbürgermeisterin         Bezirksstadträtin für Jugend und Familie

 
 

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