Drucksache - 1861/V  

 
 
Betreff: Beitritt des Bezirkes zur "Fair Company" (BA-Vorlage Nr. 1832/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDAusschuss für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung
Verfasser:Mätz, Klaus 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
17.03.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
28.09.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung Anhörung
09.01.2007 
Öffentliche Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung vertagt   
13.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Entscheidung
28.02.2007    5. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument
3. Mitteilung AS WAJ PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                               07.09.06

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.09.06

 

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1861/V aus der 44. BVV vom 17.03.05

 

Beitritt des Bezirkes zur "Fair Company"

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Dem Ersuchen der BVV kann nicht gefolgt werden:

 

Die fünf Regeln der Fair Companies, wonach diese

 

- keine Vollzeitstellen durch Praktikanten, vermeintliche Volontäre, Hospitanten substituieren

- keinen Hochschulabsolventen, der sich auf eine feste Stelle beworben hat, mit einem

  Praktikum vertrösten

- keine Praktikanten mit der vagen Aussicht auf eine abschließende Vollzeitstelle ködern

- vornehmlich Praktika zur beruflichen Orientierung während der Ausbildungsphase bieten

- Praktikanten eine adäquate Aufwandentschädigung zahlen

 

sind zu unterstützen.

 

Die Inititative "Fair Company" der Zeitschrift "Karriere" richtet sich an Unternehmen: Sie will nach eigenen Aussagen dem von ihr gesehenen Trend entgegentreten, dass "immer häufiger" Unternehmen "abgebaute Vollzeitstellen mit schlecht oder gar nicht entlohnten Praktikumsstellen" kompensieren und "diese mit Absolventen, die erwartungsvoll ihre erste Herausforderung suchen" besetzen. Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich, diese Regeln zu beachten.

Es handelt sich nach den hier verfügbaren Unterlagen nahezu ausschließlich um Wirtschaftsunternehmen. Behörden sind nicht beteiligt, schon gar nicht Bezirke als Selbstverwaltungseinheit Berlins ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Dies wird seinen Grund darin haben, dass es sich dabei nicht um die Zielgruppe der Initiative handelt, und es aufgrund der dort praktizierten Verfahrensweise eines solchen explizierten Regelwerks nicht bedarf.

 

Gleichwohl wurde geprüft, ob entsprechend dem Ersuchen der BVV schon aus der Sicht der   "Fair Company" ein Beitritt des Bezirks möglich ist. Die Redaktion "Karriere" hat dies grundsätzlich bejaht. Sie hat aber gleichzeitig vermittelt, dass Bedingung für einen Beitritt ist, dass Praktikanten - mit Ausnahme von Schülerpraktikanten - mindestens 300 € monatlich als Vergütung gezahlt werden.

 

An diesem Kriterium scheitert jedoch ein Beitritt:

 

Im Rahmen der Aus- und Fortbildung, der Umschulung und des Studiums über- und außerbetrieblicher Träger, der Agentur für Arbeit und der Hoch- und Fachhochschulen werden für die Bewerber im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin regelmäßig Praktika realisiert. Mit Beginn des Praktikums darf dem/der Praktikanten/Praktikantin jedoch kein Vergütungsanspruch gegenüber dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin entstehen, weil Personalmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen.

 

Auch wenn die Vergütungskriterien der "Fair Company" nicht erfüllt werden, ist für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin trotzdem festzustellen, dass die o. g. Regeln beachtet werden:

 

Die Verpflichtung, Praktikaten eine adäquate Aufwandentschädigung zu zahlen, ist nicht losgelöst, sondern im Kontext zu den übrigen Regeln der "Fair Company" und deren Ansatz hinsichtlich der Kompensation von abgebauten Vollzeitstellen mit Praktikumsstellen zu sehen. Eine solche Kompensation findet im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin nicht statt. Garant hierfür ist schon die im Bezirksamt praktizierte Verfahrensweise.

 

 

 

 

 

Dr. Klett

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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