Drucksache - 0964/IX  

 
 
Betreff: Zum Essensangebot an Schulen und Kitas im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der TierschutzparteiBzStR SchulSportWeiKultFM
Verfasser:Dr. Kühne, TorstenKühne, Torsten
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.11.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
15.12.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
19.01.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
27.04.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage (Tierschutzpartei) PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung (BzStR SchulSportWeiKultFM) PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Frage 1: Wie hoch ist das jeweilige Angebot an vegetarischem und veganem Essen in Schulen und Kitas im Bezirk Marzahn-Hellersdorf?

 

Bereich Schule

Grundsätzlich bietet jeder Caterer täglich mindestens eine vegetarische Menülinie an.

 

Bereich Kita

Es gehört in die Zuständigkeit der Kitaträger, die Kitaverpflegung über ein adäquates Verpflegungskonzept sicherzustellen. Die Kitaträger entscheiden über die Ausgestaltung der Verpflegung in den Einrichtungen und geben alle Regelungen zum Thema „Verpflegung“ an die Kitaleitungen weiter.

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf werden ca. 13.489 Kinder in über 140 Kindertageseinrichtungen betreut. (Stand: 31.12.2021)

Vor diesem Hintergrund ist es durch das Jugendamt nicht möglich, eine Aussage zur Anzahl der Angebote an vegetarischem und veganem Essen in den Kindertagesstätten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf vorzunehmen.

Die Gestaltung des Speiseplanes in Kitas oder Schulen unterliegt auch keiner Beaufsichtigung oder Kontrolle durch den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes.

 

Frage 2: Aus der Anfrage KA-176/IX geht hervor, dass übriggebliebenes Essen nach Ablauf von 180 Minuten Standzeit bzw. nach Ende der Ausgabe vorschriftsmäßig entsorgt wird, da diese Lebensmittel laut Veterinäramt als “tierische Nebenprodukte” gelten. Gilt diese Regelung auch für vegetarisches bzw. veganes Essen?

 

Bereich Schule

Diese Regelung erstreckt sich auf alle gekochten Speisen.

 

 

Bereich Kita

Für den menschlichen Verzehr bestimmte Speisen sind vorschriftsmäßig zu kühlen oder auch heiß zu halten, um die Vermehrung von Krankheitserregern zu verhindern bzw. zu reduzieren. Erfolgt dies nicht mehr, sind sie ungeeignet für den menschlichen Verzehr, verlieren ihren Status als Lebensmittel und sind zu entsorgen. Dies gilt auch für vegetarisches bzw. veganes Essen. Da in der Praxis in den genannten Einrichtungen eine Trennung des Abfalls in tierische und nicht tierische Abfälle nicht möglich ist, greift das Tierische Nebenprodukte Recht als EU-harmonisiertes Recht. Küchenabfälle sind der Kategorie 3 zuzuordnen und somit geeignet zur Futtermittelherstellung oder zum Einsatz in Biogasanlagen.

 

 

Frage 3: Mittlerweile hat sich weltweit an Schulen und Kitas ein vegetarischer oder veganer Tag etabliert. In wie vielen Einrichtungen im Bezirk gibt es ebenfalls einen vegetarischen Tag?

 

 

Bereich Schule

Je nach Caterer wird zwischen einem und drei Tagen in der Woche ausschließlich vegetarisches Essen angeboten.

 

Bereich Kita

siehe Beantwortung Frage 1

 

Frage 4: Inwiefern lässt sich durch das zuständige Amt eruieren, ob sich mit der Erhöhung des vegetarischen bzw. veganen Essensangebots in Schulen und Kitas im Bezirk Geld einsparen lässt?

 

Bereich Schule

Eine Preiskalkulation der Caterer liegt dem Schul- und Sportamt nicht vor. Die Qualitätsstandards der Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) sind für eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Schulverpflegung maßgeblich. Das Schul- und Sportamt hält sich grundsätzlich an die Norm der Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Sicherstellung von Qualitätsstandards der DGE.

 

Bereich Kita

Die Kostenkalkulation zur Verpflegung obliegt dem Kitaträger. Eine Aussage oder Einschätzung ist dem Bezirksamt nicht möglich.

 

 

 

 

Frage 5: Wie viel Geld könnte der Bezirk sparen, wenn man in Schulen und Kitas im Bezirk einen vegetarischen bzw. veganen Tag pro Woche einführen würde?

 

Bereich Schule

Siehe Antwort zu Frage 4

 

Bereich Kita

Die Kostenkalkulation zur Verpflegung obliegt dem Kitaträger. Durch das etablierte Finanzierungssystem für Kitas im Land Berlin würden sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt ergeben.

 

 

 

Dr. Torsten Kühne

BzStR SchulSportWeiKultFM

 

 

 
 

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