Drucksache - 1842/V
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin
22.02.2005 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 24.02.05 1.
Gegenstand der Vorlage: Neuwahl
der Mitglieder des Sozialhilfe- beirates Das
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 22.02.05 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 1232/II der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die BVV
möge beschließen: Es werden
zu Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von
zwei Jahren
gewählt: a)
Vertreter/-innen
der Gewerkschaften als
Hauptvertreterin Frau
Dagmar Poetzsch Deutscher Gewerkschaftsbund als
Stellvertreterin Frau Corina Haensel DBB – Beamtenbund und Tarifunion – Berlin – b)
Vertreter/-innen
der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen: als
Hauptvertreter/-in: Frau
Barbara Janzten Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Marzahn-Hellersdorf
e.V. Herr Rainer-Michael Lehmann Freie Demokratische Wohlfahrt e.V. Frau Karin Grunwald Paritätischer Wohlfahrtsverband
Berlin e.V. als
Stellvertreter/-in: Herr
Bernhard Müller Caritasverband für Berlin e.V. Frau
Gertrud Page Beratung & Lebenshilfe e.V. Diakonisches Werk Herr Dr. Thomas Pfeifer Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin e.V. c) Bezirksverordnete als
Hauptvertreterin Frau
Gisela Höbbel für die Fraktion der PDS als
Stellvertreterin Frau Zoe Dahler für die Fraktion der PDS als
Hauptvertreterin Frau
Karin Portner für die Fraktion der CDU als
Stellvertreter Herr Matthias Ehling für die Fraktion der CDU als
Hauptvertreterin Frau
Waldtraut Mohnholz für die Fraktion der SPD als
Stellvertreterin Frau Christiane Uhlich für die Fraktion der SPD Begründung: Sozialhilfeangelegenheiten werden ab dem 01.01.2005
weiterhin von den Bezirksämtern in eigener Zuständigkeit und Verantwortung als
Selbstverwaltungsangelegenheiten durch geführt (Art. 66 Abs. 2 VvB, § 2 Abs. 1
BezVG, § 5 Abs. 1 Buchst. a) AZG). Gemäß § 62 SGB X gilt ab dem 01.01.2005 für förmliche
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungs- akte der Bezirke in Sozialhilfeangelegenheiten das
Sozialgerichtsgesetz, weil aufgrund von
§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG der Sozialgerichtsweg gegeben ist. Gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGG erlässt den Widerspruchsbescheid
die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste
Landesbehörde ist, die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in
Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet, der vor
dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der
Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe beratend zu
beteiligen ist. Dieser wird von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer
von zwei Jahren gewählt (§ 34 AZG, § 36 Abs. 2 Buchst. b und f Bez VG, § 116
Abs. 2 SGB XII). Die
Wahlperiode des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten endete mit Ablauf des
Jahres 2004. Das
Bundessozialhilfegesetz ist zum 01.01.2005 außer Kraft getreten. Damit ist
eine Neuwahl sämtlicher Haupt- und Stellvertreter/-innen ab dem 01.01.2005 auf
der Grundlage des § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Teil XII erforderlich geworden. In den
Beirat sind zu wählen: a)
ein
Vertreter/eine Vertreterin der
Gewerkschaften b)
drei
Vertreter/-innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen c)
drei
Bezirksverordnete. Für jedes ordentliche Mitglied ist gleichzeitig ein
Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu wählen, soweit ausreichend
Vertretervorschläge eingereicht wurden. Die Bezirksverordneten (Haupt- und Stellvertreter/-innen) sind von ihren Fraktionen vorgeschlagen worden. Die Gewerkschaften und freien Wohlfahrtsverbände haben nach
Aufforderung durch die Abteilung Wirtschaft, Soziales und Gesundheit ebenfalls
ihre Vorschläge eingereicht. Es sind durch die Abt. Wirtschaft, Soziales und Gesundheit
die u.g. Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen, aufgefordert worden,
Vorschläge für die Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
einzureichen. Die
Vorschläge lauten: Gewerkschaften: Deutscher
Gewerkschaftsbund Frau Dagmar Poetzsch DBB-Beamtenbund und
Tarifunion-Berlin Frau
Irmgard Lachmann Frau Corina Haensel Vereinigungen,
die Hilfebedürftige betreuen: Arbeiterwohlfahrt Frau
Barbara Janzten Mittendrin
in Hellersdorf Verein zur
Integration Behinderter
e.V. kein
Vorschlag Der
Paritätische Wohlfahrts- Frau
Karin Grunwald verband
Berlin Herr Dr. Thomas Pfeifer Caritasverband für Berlin
e.V. Herr
Bernhard Müller Deutsches
Rotes Kreuz kein
Vorschlag Volkssolidarität kein
Vorschlag Freie
Demokratische Wohlfahrt
e.V. Herr
Rainer-Michael Lehmann Beratung
& Lebenshilfe e.V. Diakonisches
Werk Berlin-Brandenburg Frau Gertrud Page Bei der
Auswahl der Mitglieder des neu zu wählenden Sozialhilfebeirates wurden im
Wesentlichen alle eingereichten Vorschläge berücksichtigt. Lediglich
von den Gewerkschaften wurden insgesamt drei Vertreter/-innen als Mitglied vorgeschlagen,
sodass nur eine Hauptvertreterin und eine Stellvertreterin benannt werden
konnten. Haupt- und
Stellvertreter/-innen sind in ihrer Beratungsfunktion im Rahmen des Beirates in
Sozialhilfeangelegenheiten gleichranging. Dr. Uwe
Klett Dagmar
Pohle Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Wirtschaft, Soziales
und Gesundheit Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin 02.02.2005 Abt.
Wirtschaft, Soziales und Gesundheit 6310 Soz VII TL __________________________________________________________________________ Vorlage für das Bezirksamt -
zur
Beschlussfassung – Nr. 1232/II __________________________________________________________________________ A. Gegenstand
der Vorlage: Neuwahl der Mitglieder des
Sozialhilfebeirates B. Berichterstatter: Bezirksstadträtin Frau Pohle C 1
Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die
anbeiliegende Vorlage an die
BVV. C. 2 Weiterleitung
an die BVV Das Bezirksamt
beschließt weiterhin, diese Vorlage der zugleich Veröffentlichung: BVV
zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Notwendigkeit eines Beschlusses des
Bezirksamtes über
die der BVV vorzulegende Vorlage E.
Rechtsgrundlage § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 36 Abs.
2 Buchstabe b,e und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) und weitere Rechtsgrundlagen siehe Anlage F. Haushaltsmäßige
Die Beiratsmitglieder erhalten als
Entschädigung für Auswirkungen: jede wahrgenommene Sitzung 20,00 Euro (Gesetz über die
Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverord- netenversammlungen,
der Bürgerdeputierten und sonstiger
ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl.
S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.05.1999
(GVBl. S. 168) i.V. m. Artikel XXIV Nr. 2 des Gesetzes
zur Anpassung landeseigener Gesetze an den Euro
vom 16.07.2001 (GVBl. S. 263). G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante
Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dagmar
Pohle Bezirksstadträtin
für Wirtschaft, Soziales und Gesundheit Anlage |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin