Drucksache - 0802/IX  

 
 
Betreff: Zu: Menschen mit Behinderung zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung verhelfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksbürgermeister
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.09.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
20.10.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
17.11.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
15.12.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage Fraktion DIE LINKE PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBm PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Frage 1: Wie setzt das Bezirksamt das Bundesteilhabegesetz um und wer hat dabei die Federführung?

Das BTHG wird in den Abteilungen Soziales, Jugend und Gesundheit umgesetzt. Jedes Amt verantwortet die fachspezifischen Aufgaben.

Im Amt für Soziales sind die Bezirksstadträtin, die Amtsleitung und der Fachbereich III - Teilhabefachdienst- für die Umsetzung verantwortlich.

Es arbeiten amtsübergreifende Gremien, z.B. der Bezirksteilhabebeirat und der Steuerungskreis Haus der Teilhabe.

Die Stelle der/des Behindertenbeauftragten übernimmt dabei zukünftig eine koordinierende Rolle. Aktuell befindet sich diese Stelle in der Ausschreibung bzw. im Besetzungsverfahren.

 

Frage 2: Wie funktioniert die fachressortübergreifende Kooperation der Bezirksamtsbereiche Gesundheit, Soziales und Jugend und welche Vereinbarungen sind dazu abgeschlossen?

Die Kooperation zwischen den Bezirksamtsbereichen Gesundheitsamt (Ges), Amt für Soziales (Soz) und Jugendamt (Jug) findet hauptsächlich im Rahmen der Vor-, Nachbereitung und Durchführung des Bezirksteilhabebeirats, des bezirklichen Steuerungskreises und themenbezogenen Vernetzungsgesprächen statt. Es bestehen zwischen dem Gesundheitsamt und dem Jugendamt Vereinbarungen hinsichtlich der Beauftragung von fachdienstlichen Stellungnahmen in Bezug auf Diagnosen, die eine Anspruchsvoraussetzung für Eingliederungshilfemaßnahmen darstellen. Diese berücksichtigen die Vorgaben der AV Eingliederungshilfe (AV EH). Hinsichtlich der Übergabe von Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Bereich für Minderjährige (Jug) an den Bereich für Volljährige (Soz) regeln die Berliner AV EH sowie ergänzende Rundschreiben der Sen IAS/Sen BJF die Kooperation. Zusätzlich gibt es in individuellen Einzelfällen personenbezogene Abstimmungsprozesse sowie bezirksinterne Festlegungen/Vereinbarungen. Widerspruchsverfahren erfordern eine weitere Schnittstelle/Kooperation zwischen dem Amt für Soziales und dem Jugendamt. Kann einem Widerspruch im Teilhabefachdienst Jug nicht vollständig abgeholfen werden, wird der Widerspruchsbeirat (organisiert durch das Amt für Soziales) angehört.

 

Frage 3: Wird die vollständige Umsetzung des Bundeteilhabegesetz (BTHG) bis 2023 für die Bürgerinnen und Bürger Marzahn-Hellersdorfs möglich sein?

Die Infrastruktur zur vollständigen Umsetzung ist im Land und damit auch nicht im Bezirk vollständig vorhanden. Es existiert noch kein auf die neuen gesetzlichen Vorgaben gültiger Rahmenvertrag mit den Leistungserbringern, dem Land und den Bezirken. Die Funktionalität der Bedarfsermittlungsinstrumente sowie der Ziel- und Leistungsplanung ist noch nicht zu 100% gegeben, eine dafür notwendige Fachanwendung steht noch nicht bereit.

Der Teilhabefachdienst ist im Bereich der Teilhabeplanung personell noch unterbesetzt. Durch regelmäßige Auswahlgespräche und eine Dauerausschreibung werden regelmäßig Dienstkräfte gefunden, dennoch ist mit einer adäquaten Besetzung erst Ende 2023 zu rechnen.

Die psychiatrische Versorgung ist im Bezirk nicht vollumfänglich gegeben, es bestehen zeitliche Engpässe beim Sozialpsychiatrischen Dienst sowie noch keine Möglichkeiten durch Vertragsärzte eine Begutachtung zum Personenkreis vornehmen zu lassen. Auch die zeitnahe Versorgung, wie es das BTHG vorschreibt, kann im Bezirk nicht gewährleistet werden, es fehlen ausreichende Kapazitäten bei den Leistungserbringern, weil auch hier das entsprechende Fachpersonal fehlt.

 

 

Gordon Lemm

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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