Drucksache - 0795/IX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Straße Feldrain, 12623 Berlin das Verkehrszeichen 1000-32 gemäß StVO Anlage 2, laufende Nr. 9.1 am Eingang der Straße Feldrain Kreuzung Rosenhaag und das Verkehrszeichen 1022-10 gemäß StVO Anlage 2, laufende Nr. 41.1 am Ende der Straße vor der Grundschule anzubringen und damit den Radverkehr in der hier befindlichen Einbahnstraße wieder in beide Richtungen zu öffnen.
Begründung:
Die vorgenannten Verkehrszeichen waren während der Dauer der Einordnung als Einbahnstraße und damit seit vielen Jahren stets vorhanden und wurden im August 2022 abmontiert. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit des Weges von und zur hier befindlichen Mahlsdorfer Grundschule. Der Einzug der Verkehrszeichen führte zusätzlich zu erheblichen Irritationen auf Seiten der Eltern und Anwohner.
Rechtlich hat die Schließung der Straße für den entgegengesetzten Radverkehr einen erheblichen Umweg der Grundschüler zur Konsequenz. Dies wirkt sich primär in den Nachmittagsstunden aus, in denen die von der Schließung betroffenen Radfahrende Kinder sodann einen verkehrlichen Umweg über die anliegenden Straßen bewältigen müssen, um das Siedlungsgebiet nördlich der Mahlsdorfer Grundschule zu erreichen. Statt dieser Umwege verkürzt sich der Schulweg erheblich, wenn der Feldrain auch entgegen der Einbahnstraße genutzt werden darf.
Mit der Einrichtung des Fahrradverkehrs in beide Richtungen wird zugleich auch der Kfz-Verkehr zu mehr Aufmerksamkeit und rücksichtsvolle Fahrweise aufgerufen. Der Entzug dieser bestehenden Verkehrsregelungen im Feldrain ist damit unverständlich und führt zu einem erheblich gestiegenen Unfallrisiko. Die Verkehrssicherheit des kurzen Schulweges ist damit schwer beeinträchtigt und Eltern, werden eher dazu verleitet, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen, als sie in Selbständigkeit zu schulen.
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