Drucksache - 1839/V
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Die BVV möge beschließen: Der Ausschuss für Ökologische
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 02.03.2005 o. g. Drucksache beraten
und empfiehlt der BVV einstimmig mit zehn Ja-Stimmen, die Drucksache zu
beschließen. Die BVV
möge beschließen: Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan 10-17-VE soll, wie im Bebauungsplanentwurf vom
24.06.2004 dargestellt, -
mit
den durch das Abwägungsergebnis vom 15.09.2004 beschlossenen Ergänzungen und -
mit
den Ergänzungen, die mit BA-Beschluss Damit liegt
für die o.g. Grundstücke der Zustand der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB vor. |
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