Drucksache - 1839/V  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens Errichtung von sechs Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Schmellwitzer Weg Nr. 3, 6, 7, 9, 15 und 16 innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 10-17-VE "Wohnsiedlung Budsiner Straße" gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (BA-Vorlage Nr. 1231/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Lüdtke, NorbertLüdtke, Norbert
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
23.02.2005 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
02.03.2005 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
17.03.2005 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung AS ÖkStadt PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 02.03.2005 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig mit zehn Ja-Stimmen, die Drucksache zu beschließen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 10-17-VE soll, wie im Bebauungsplanentwurf vom 24

Die BVV möge beschließen:

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 10-17-VE soll, wie im Bebauungsplanentwurf vom 24.06.2004 dargestellt,

-          mit den durch das Abwägungsergebnis vom 

     15.09.2004 beschlossenen Ergänzungen und

-          mit den Ergänzungen, die mit BA-Beschluss
      Nr.1133/II vom 19.10.2004 beschlossen wurden,
zur Festsetzung kommen.

Damit liegt für die o.g. Grundstücke der Zustand der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB vor.

 

 
 

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