Drucksache - 0735/IX
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Flächen zur öffentlichen Nutzung für Streetart zu identifizieren und sie als solche auszuweisen. Dabei ist darauf zu achten, dass ausschließlich nachhaltige, umweltfreundliche Produkte verwendet werden.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, eine*n Streetartbeauftragte*n zur Koordinierung der Flächenvergabe, zur Fassadengestaltung in Zusammenarbeit mit Streetart-Künstler*innen sowie mit Kinder- und Jugendprojekten/ Jugendfreizeiteinrichtungen und zur Vernetzung zwischen Vertreter*innen der Streetartszene, der Anwohnerschaft, Wohnungsbauunternehmen und dem Bezirksamt zu implementieren. Dies kann durch eine Kompetenzerweiterung einer bereits bestehenden Arbeitsstelle des Bezirksamts erfolgen.
Zudem wird dem Bezirksamt empfohlen, die verantwortlichen Unternehmen von Baustellen in Marzahn-Hellersdorf um die Freigabe des an Bauzäunen angebrachten Sichtschutzes zur freien Nutzung für Streetart zu erbitten. Über die Vergabe entscheidet die Kommission Kunst im öffentlichen Raum.
Ursprungsdrucksache Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Flächen zur öffentlichen Nutzung für Streetart zu identifizieren und sie als solche auszuweisen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, eine*n Streetartbeauftragte*n zur Koordinierung der Flächenvergabe, zur Fassadengestaltung in Zusammenarbeit mit Streetart-Künstler*innen sowie mit Kinder- und Jugendprojekten/ Jugendfreizeiteinrichtungen und zur Vernetzung zwischen Vertreter*innen der Streetartszene und dem Bezirksamt zu implementieren. Dies kann durch eine Kompetenzerweiterung einer bereits bestehenden Arbeitsstelle des Bezirksamts erfolgen.
Zudem wird dem Bezirksamt empfohlen, die verantwortlichen Unternehmen von Baustellen in Marzahn-Hellersdorf um die Freigabe des an Bauzäunen angebrachten Sichtschutzes zur freien Nutzung für Streetart zu erbitten. Der Ausschuss für Weiterbildung, Kultur hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 12 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen. |
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