Drucksache - 0693/IX
Frage 1: Ist dem Bezirksamt der Gehwegschaden vor der Ridbacher Straße 1 bekannt, welcher bspw. für Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte durch die Reste eines dort früher vorhandenen Baumes besteht?
Der Schaden ist dem Straßen- und Grünflächenamt bekannt. Der Baumstumpf befindet sich jedoch nicht im öffentlichen Straßenland.
Frage 2: Für wann plant das Bezirksamt die Beseitigung dieser Gefahrenstelle?
Da sich der Schaden nicht auf dem öffentlichen Gehweg befindet, ist für die Beseitigung der Gefahrenstelle der Eigentümer des privaten Grundstücks verantwortlich.
Juliane Witt Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutz, Straßen und Grünflächen
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