Drucksache - 0693/IX  

 
 
Betreff: Zu: Gehwegschaden in der Ridbacher Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzStRin StadtUmNatSGA
Verfasser:Witt, JulianeWitt, Juliane
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.08.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStRin StadtUmNatSGA PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Frage 1: Ist dem Bezirksamt der Gehwegschaden vor der Ridbacher Straße 1 bekannt, welcher bspw. für Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte durch die Reste eines dort früher vorhandenen Baumes besteht?

 

Der Schaden ist dem Straßen- und Grünflächenamt bekannt. Der Baumstumpf befindet sich jedoch nicht im öffentlichen Straßenland.

 

Frage 2: Für wann plant das Bezirksamt die Beseitigung dieser Gefahrenstelle?

 

Da sich der Schaden nicht auf dem öffentlichen Gehweg befindet, ist für die Beseitigung der Gefahrenstelle der Eigentümer des privaten Grundstücks verantwortlich.

 

 

 

 

Juliane Witt

Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung,

Umwelt- und Naturschutz, Straßen und Grünflächen

 

 

 

 

 
 

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