Auszug - Teilweise Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanes 10-47 für das Gelände zwischen Cecilienstraße, der westlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 2/12, der südlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 14/28, Garzauer Straße, BuckowerRing, Wuhlestraße und Blumberger Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 0682/VI)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 09.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1877/IX Teilweise Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanes 10-47 für das Gelände zwischen Cecilienstraße, der westlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 2/12, der südlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 14/28, Garzauer Straße, Buckower Ring, Wuhlestraße und Blumberger Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 0682/VI)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStRin StadtAusschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Ollech, Liane 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

        behandelt als TOP 6.4. (neu)

        Herr Grothe weist auf die mangelnde Verkehrssicherheit am Standort hin

 

        Debatte

        von der Fraktion Die Linke wird ein Ausschussantrag „Bebauungsplanänderung nur in Verbindung mit bezahlbarem Wohnraum“ eingebracht

         Antragstext:

         Das Bezirksamt wird ersucht, bei der geplanten Änderung der Planungsziele des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 10-47, entsprechend der Leitlinien des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung, einen städtebaulichen Vertrag mit den Eigentümern und Investoren der privaten Grundstücke zur Errichtung von Geschosswohnungsbau in Verbindung mit Gewerbe abzuschließen. Hierbei ist der reguläre Anteil von mindestens 30% mietpreisgebundenen Wohnungen anzustreben und auch Möglichkeiten zu suchen, diesen Anteil zu erhöhen.Gemäß §12 Absatz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes wird die Vorlage 1877/IX aufgehoben und das Bezirksamt ersucht, eine geänderte Fassung der Vorlage entsprechend dieses Antrags auszufertigen.

 

        Nach der Debatte werden sowohl die BA-Vorlage als auch der Ausschussantrag einstimmig vertagt.


 
 

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