Auszug - Vorplatz S-Bahnhof Kaulsdorf  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität & Wirtschaft
TOP: Ö 8.3
Gremium: Ausschuss für Mobilität & Wirtschaft Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:58 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1655/IX Vorplatz S-Bahnhof Kaulsdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDAusschuss für Mobilität & Wirtschaft
Verfasser:Arnold, Eike 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion der CDU
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Änderung der einreichenden Fraktion:

 

Beitritt: Fraktion der CDU

 

Der Ausschuss für Mobilität & Wirtschaft hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Vorplatz des S-Bahnhofs Kaulsdorf für Ordnung zu sorgen, mithin Unrat, Müll und Laubreste zu entsorgen, ggf. Wegeverbindungen freischneiden und Weiteres, was der Verbesserung der örtlichen Situation zuträglich ist zu veranlassen indem auf den öffentlichen Fchen das Amt direkt und in eigener Sache tätig wird (hilfsweise mit den zuständigen Stellen Kontakt z.B. der BSR aufnimmt).

Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, auf den privaten und gewerblichen Flächen unverzüglich auf die Eigentümer zuzugehen und sie entsprechend und mit dem angebrachten Nachdruck an ihre Pflichten zu erinnern.

 

Ursprungsdrucksache.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Vorplatz des S-Bahnhofs Kaulsdorf für Ordnung zu sorgen, mithin Unrat, Müll und Laubreste zu entsorgen, ggf. Wegeverbindungen freischneiden und Weiteres, was der Verbesserung der örtlichen Situation zuträglich ist zu veranlassen indem auf den öffentlichen Flächen das Amt direkt und in eigener Sache tätig wird (hilfsweise mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnimmt).

Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, auf den privaten und gewerblichen Flächen unverzüglich auf die Eigentümer zuzugehen und sie entsprechend und mit dem angebrachten Nachdruck an ihre Pflichten zu erinnern.


 
 

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