Auszug - Ensenmbleschutz für das Gebiet rund um den Helene-Weigel-Platz  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5.8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.10.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1417/IX Ensenmbleschutz für das Gebiet rund um den Helene-Weigel-Platz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBzStRin Stadt
Verfasser:Wessoly, Heike 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

         gemeinsame Beratung mit dem TOP 4.5.

         als Ergebnis der Debatte zur Drucksache 1417/IX wird durch die einreichenden Fraktionen eine geänderte Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sieben Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und einer Enthaltung, die Drucksache in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, für die charakteristische Bebauung um den Helene-Weigel-Platz (die drei Wohnhochhäuser, die Schwimmhalle, die beiden Ärztehäuser und das alte Rathaus Marzahn) Ensembleschutz zu erwirken und den Charakter als vorzeige Quartier der modernen DDR Stadtplanung denkmalrechtlich unter Schutz zu stellen. Die vorhandene räumliche Verteilung der unterschiedliche Gebäudenutzungen und Gebäudehöhen sowie die vorhandenen Sichtbeziehungen sollen erhalten werden.

 

Ursprungsdrucksache:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die charakteristische Bebauung um den Helene-Weigel-Platz (die drei Wohnhochhäuser, die Schwimmhalle, die beiden Ärztehäuser und das alte Rathaus Marzahn) Ensembleschutz zu erwirken und den Charakter als vorzeige Quartier der modernen DDR Stadtplanung denkmalrechtlich unter Schutz zu stellen. Die vorhandene räumliche Verteilung der unterschiedliche Gebäudenutzungen und Gebäudehöhen sowie die vorhandenen Sichtbeziehungen sollen erhalten werden.

 


 
 

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