Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 0522/VI) hier: Bezirkliche Gartenarbeitsschule (Lernort für nachhaltige Entwicklung) endlich handlungsfähig machen – Einen eigenen Titel einrichten und Mittel zur Bewirtschaftung im Haushaltsplan einstellen  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 5.3.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 21.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:02 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Arndt-Bause-Saal
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
1476/IX-13 Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 0522/VI)
hier: Bezirkliche Gartenarbeitsschule (Lernort für nachhaltige Entwicklung) endlich handlungsfähig machen – Einen eigenen Titel einrichten und Mittel zur Bewirtschaftung im Haushaltsplan einstellen
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1476/IX
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussAusschuss für Schule
Verfasser:Hoffmann, Marion 
Drucksache-Art:AusschussantragMitteilung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll

 

Beschluss

Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die bisherige Mittelbereitstellung in einem eigenen Titel zu bündeln und eine angemessene finanzielle Ausstattung zur Bewirtschaftung der Gartenarbeitsschule zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollen für Büroausstattung, Honorarverträge und zur Neuanlage/Wiederherstellung/Instandhaltung von Schulgärten gebunden werden. Die Bündelung der derzeitigen Titel entspricht einer Titelausstattung von 6.000 Euro in 2024. Einen Aufwuchs auf 10.000 Euro jährlich zur Bewirtschaftung scheint angemessen zu sein, damit die GAS auch nachhaltig bewirtschaftet werden kann. Perspektivisch soll die Bewirtschaftung den anderen Gartenarbeitsschulen in Berlin angepasst werden.

Die Gartenarbeitsschule ist gemäß § 124 Abs. 1 und 4 Schulgesetz eine Pflichtaufgabe.

 

Zur Gegenfinanzierung wird Kapitel 3810 Titel 52110 um 4.000€ abgesenkt.

 


 
 

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