Auszug - Zebrastreifen Bahnhof Wuhletal: Gefahrenstelle entschärfen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität & Wirtschaft
TOP: Ö 5.7
Gremium: Ausschuss für Mobilität & Wirtschaft Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1029/IX Zebrastreifen Bahnhof Wuhletal: Gefahrenstelle entschärfen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:überfraktionellAusschuss für Mobilität & Wirtschaft
Verfasser:Arnold, Eike 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll

Änderungsantrag der einzureichenden Fraktion einen Prüfauftrag unter den Ursprungsantrag zu setzen. Angenommen mit elf Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen.

 

Weiterer Änderungsantrag:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Querungssicherheit am bestehenden westlichen Fußngerüberweg auf der Altentreptower Straße zu erhöhen. Dazu sind Drängelgitter zu errichten, die ein Absteigen vom Fahrrad sicherstellen.

Mehrheitlich abgelehnt mit sechs Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen

 

Der Ausschuss für Mobilität & Wirtschaft hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit elf Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.

Beschluss

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Umgestaltung gemäß der DS 0316/IX (Biesdorfer Promenade aufwerten, neu und unterschiedliche Interessen vertiefen) und mit Berücksichtigung der DS 0637/IX (Fahrplan für das Mobilitätskonzept Marzahn-Hellersdorf erarbeiten und umsetzen: Bezirksamt stärken und kleinteilige Antge einordnen) den bestehenden westlichen Fußngerüberweg auf der Altentreptower Straße auf Gehwegniveau („Hochboard“) anzuheben, farblich hervorzuheben und an den Seiten des Überweges getrennte, farbliche hervorgehobene Ein-Richtungs-Streifen für das Schieben von Fahrrädern einzurichten. Der mittlere Fußverkehrsstreifen muss von der Breite her deutlich die beiden schmalen, seitlichen „Radstreifen“ überwiegen.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwieweit geeignete Markierungen auf der Straße und auf den Wegen, Tempo 30 an dieser Stelle oder der gesamten Straße, Lichtreflexion auf der Fahrbahn, sowie Beschilderungen zum Absteigen der Fahradfahrerinnen und -fahrer umsetzbar sind.


 
 

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Leiterin:
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