Auszug - Triste Baulandschaft kunstvoll nutzen!
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Frau Kittler schlägt Änderung im Antragstext vor: hinter „zukünftiger“ wird „kommunaler oder städtischer“ ergänzt, weist aber darauf hin, dass aus finanziellen Gründen die Umsetzung schwierig sein wird weitere Änderung : nach Kunstschaffenden „in freier Trägerschaft“ einfügen
So geändert – einstimmig angenommen:
Der Ausschuss für Weiterbildung, Kultur hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV, einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern an den Bauzäunen zukünftiger kommunaler oder städtischer Bauvorhaben temporäre Kunstprojekte ausgestellt werden können. Vorrangig soll dabei auf Kunstobjekte von lokalen Kunstschaffenden in freier Trägerschaft, Schul- sowie Jugendprojekte zurückgegriffen werden. Ebenfalls wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwiefern eine Finanzierung durch Landes- und/oder Fördermittel erfolgen kann. (Bspw. durch die Förderprogramme „Kunst im Stadtraum“ oder „DRAUSSENSTADT“)
Ursprungsdrucksache:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern an den Bauzäunen zukünftiger Bauvorhaben temporäre Kunstprojekte ausgestellt werden können. Vorrangig soll dabei auf Kunstobjekte von lokalen Kunstschaffenden, Schul- sowie Jugendprojekte zurückgegriffen werden.
Ebenfalls wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwiefern eine Finanzierung durch Landes- und/oder Fördermittel erfolgen kann. (Bspw. durch die Förderprogramme „Kunst im Stadtraum“ oder „DRAUSSENSTADT“)
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