Auszug - Seniorenvertretung im Bezirk stärken
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entschädigung der Vertreter*innen der Seniorenvertretung analog zu den Entschädigungen für Bürgerdeputierte (Sitzungsgelder) geschaffen werden. Dafür ist eine Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretung in den Regelungskreis des § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG) zu prüfen. Begründung: Um die Teilnahme an der politischen Arbeit im Bezirk zu verbessern, sollten den Vertreter*innen der Seniorenvertretung, die eine intensive ehrenamtliche Tätigkeit ausführen, für die Fahrten zu den Sitzungen eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes gezahlt werden.
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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