Auszug - Neue Eingaben
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Nr. 71 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 09.03.23 gefertigt werden. Nr. 72 Das BVV-Büro wird um Mahnung des BA wegen der fehlenden Stellungnahme gebeten. Nr. 73 Das BVV-Büro wird um Mahnung des BA wegen der fehlenden Stellungnahme gebeten. Nr. 74 Das BVV-Büro wird um Mahnung des BA wegen der fehlenden Stellungnahme gebeten. Nr. 75 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 13.03.23 gefertigt werden. Nr. 76 Das BVV-Büro wird um Nachfrage nach dem Bearbeitungsstand beim BA gebeten: Wurden alle erforderlichen Unterlagen eingereicht? Erfolgte bereits eine Vorlage bei der zuständigen Senatsverwaltung? Nr. 77 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 01.03.23 gefertigt werden. Nr. 78 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 09.03.23 gefertigt werden. Nr. 79 Das BVV-Büro wird um Mahnung des BA wegen der fehlenden Stellungnahme gebeten. Nr. 80 Das BVV-Büro wird um Mahnung des BA wegen der fehlenden Stellungnahme gebeten. Nr. 81 Das BVV-Büro wird um Mahnung des BA wegen der fehlenden Stellungnahme gebeten. Nr. 82 Das Abschlussschrieben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 14.03.23 gefertigt werden. Nr. 83 Das BVV-Büro wird um Mahnung des BA wegen der fehlenden Stellungnahme gebeten. Nr. 84 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 05.04.23 gefertigt werden. Nr. 85 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 21.03.23 gefertigt werden. Nr. 86 Wiedervorlage und Aufruf in der nächsten Ausschusssitzung: Warten auf Stellungnahme Nr. 87 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 15.03.23 gefertigt werden. Nr. 88 Das Abschlussschrieben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 29.03.23 gefertigt werden. Nr. 89 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 05.04.23 gefertigt werden. Nr. 90 Wiedervorlage und Aufruf in der nächsten Ausschusssitzung: Warten auf Stellungnahme Nr. 91 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom März 2023 gefertigt werden. Nr. 92 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom Mai 2023 gefertigt werden. Nr. 93 Das BVV-Büro wird um Erinnerung des BA an die ausstehende Stellungnahme gebeten. Nr. 94 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 09.05.23 gefertigt werden. Nr. 95 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 09.05.23 gefertigt werden. Nr. 96 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 11.05.23 gefertigt werden. Nr. 97 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 10.05.23 gefertigt werden. Nr. 98 Das Abschlussschreiben kann auf der Grundlage der Stellungnahme vom 28.04.23 gefertigt werden. Nr. 99 Warten auf Stellungnahme. Das Abschlussschreiben kann dann auf der Grundlage der Stellungnahme gefertigt werden. Nr. 100 Wenn bis 10.06.23 die Stellungnahme nicht eingegangen ist, wird um die Erinnerung des BA gebeten. Nr. 101 Wenn bis 10.06.23 die Stellungnahme nicht eingegangen ist, wird um die Erinnerung des BA gebeten. Nr. 102 Wenn bis 10.06.23 die Stellungnahme nicht eingegangen ist, wird um die Erinnerung des BA gebeten. Nr. 103 Wenn bis 10.06.23 die Stellungnahme nicht eingegangen ist, wird um die Erinnerung des BA gebeten. Nr. 104 Der Ausschuss betrachtet die Eingabe als erledigt.
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