Auszug - Zur Wahl von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 - Beschlussfassung gemäß § 35 Absatz 3 JGG zur Aufnahme der Bewerber*innen der Vorschlagsliste
Der Jugendhilfeausschuss hat sich auf der Grundlage der vom Fachamt eingereichten Unterlagen in seiner Sitzung am 22.03.2023 mit den Vorschlaglisten für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen befasst. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 bestellt werden. In die Vorschlagslisten sind aufgenommen: 113 weibliche Bewerberinnen, davon 59 freiwillige Bewerbungen und 54 zufällig ermittelte Bewerbungen sowie 84 männliche Bewerber, davon 40 freiwillige Bewerbungen und 44 zufällig ermittelte Bewerbungen.
Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Listen werden zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 17. Bis 21. April 2023 in der Zeit von 9 bis 18 Uhr im Jugendamt in der Riesaer Str. 11, Raum A311 ausgelegt.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, den vorgeschlagenen Kandidat/innen zu. |
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