Auszug - Bezirkliche Kofinanzierung der ARP-Stellen
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Die BVV hat beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht, einen qualifizierten Überblick aller sogenannten
ARP-Stellen bei Trägern und deren Projekten der bezirklichen
Gleichstellungsarbeit, seit dem Jahr 2000, zu erstellen. Besonderes
Augenmerk liegt hier bei einer Unterscheidung von ARP- Stellen mit einer
Kofinanzierung durch Sachkosten von Seiten des Bezirksamtes und konträr bei
diversen Trägern und Projekten, die ohne eine anteilige bezirkliche
Finanzierung ARP-Stellen einrichten können.
Realisierung: siehe 83.
GM/V vom 03.08.2005 |
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