Auszug - ALG II für Betroffene der 58-er Regelung
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Die BVV hat beschlossen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich
gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass sich das Land Berlin
gegenüber der Bundesregierung für die Rücknahme des SGB II bezüglich der
Personen einsetzt, die den Bezug von ALG/ALHI unter erleichterten
Voraussetzungen in Anspruch genommen und eine Zusage des Leistungsbezuges bis
zur abschlagsfreien Rente mit 65 Jahren erhalten haben (58-iger Regelung). Die ab 01.01.2005 in Kraft getretenen
Regelungen des SGB II für den Bezug von ALG II gelten auch für diese
Personengruppe und stellen einen Vertrauensbruch gegenüber den Betroffenen dar.
Realisierung: siehe 93.
GM vom 21.12.2005 |
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