Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes 10-119 „Aldi Hultschiner Damm 140-142“ im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 0183/VI)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0678/IX Aufstellung des Bebauungsplanes 10-119 „Aldi Hultschiner Damm 140-142“ im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 0183/VI)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStRin StadtUmNatSGAAusschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften
Verfasser:Ollech, Liane 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 o.g. Drucksache beraten.

 

Zur Kenntnis genommen.

 

Dazu Ausschussantrag:

Zum Bebauungsplan 10-119 „Aldi Hultschiner Damm 140-142

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrags, einen Ersatzbau (z.B. Container) für die Zeit der Baumaßnahme für die Jugendfreizeiteinrichtung auf Kosten des Vorhabenträgers zu vereinbaren.

Weiterhin wird ersucht, im Bebauungsplan konkrete Ausgleichsmaßnahmen für die beabsichtigten Eingriffe in den Naturhaushalt und die erhöhte Versiegelung festzusetzen. Es sollen auch konkrete Festsetzungen in Bezug auf die ökologische Nutzung von Dach- und Fassadenflächen getroffen werden.

Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht zu prüfen, ob der Vorhabenträger zum Bau von einem geringen Anteil an Wohnungen oberhalb des Gewerbes verpflichtet und dies im Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Hierbei soll maximal eine Höhe von zwei Geschossen (einschließlich Gewerbe im Erdgeschoss) und einem Staffelgeschoss erreicht werden. Der Anteil an Wohnungen könnte z.B. für besondere Wohnformen im Jugendbereich genutzt werden.

 

Begründung:

hrend der Bauarbeiten benötigt die Jugendfreizeiteinrichtung Ausweichräume.

 

Ausschussantrag wurde beschlossen:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

6 Enthaltungen


 
 

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